Bibliothek
Die Bibliothek des Bundessozialgerichts ist ein Teil des Wissenschaftlichen Dienstes. Sie steht allen Gerichtsangehörigen zur Verfügung.
Die Bibliothek ist für externe Nutzerinnen und Nutzer geöffnet:
Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr
sowie Freitag von 8 Uhr bis 14 Uhr.
Kurzinformation
Adresse | Graf-Bernadotte-Platz 5, 34119 Kassel |
Telefon | +49 (0) 561 3107 408 oder +49 (0) 561 3107 357 |
Fax | + 49 (0) 561 3107 227 |
E-Mail | bibliothek@bsg.bund.de |
Öffnungszeiten | Die Bibliothek ist für externe Nutzerinnen und Nutzer zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 Uhr bis 14 Uhr. |
Unterhaltsträger | Bundesrepublik Deutschland |
Funktion | Gerichtsbibliothek (Dienstbibliothek)
Für auswärtige Besucherinnen / Besucher zugänglich. |
Sammelgebiet | Sozialrecht |
Benutzungsmöglichkeiten | Präsenzbibliothek |
Benutzungsordnung | Benutzungsordnung für die Bibliothek des Bundessozialgerichts (PDF, 134KB, barrierefrei / barrierearm) |
Technische Einrichtungen für die Benutzerinnen und Benutzer | Online-Katalog, Multimedia-Rechner, Kopiergerät (bitte für die Benutzung des Kopiergerätes ausreichend Münzgeld bereithalten, da vor Ort keine Möglichkeit besteht, Geld zu wechseln!) |
Bestand und Benutzung
Gegründet wurde die Bibliothek bereits mit der Errichtung des Bundessozialgerichts 1954. Als juristische Spezialbibliothek ist sie vorrangig für die Beschaffung und Vorhaltung der Literatur zuständig, die die Beschäftigten des Bundessozialgerichts für ihre Arbeit benötigen. Sie ist aber auch für die Öffentlichkeit zugänglich und wird insbesondere von Wissenschaftlerinnen / Wissenschaftlern der Universität Kassel, mit der eine enge Kooperation besteht, Studierenden sowie Rechtsanwältinnen / Rechtsanwälten genutzt. Durch umfangreiche Erwerbungen sorgte ein jährlicher Zugang von etwa 3.000 Bänden für einen Gesamtbestand von circa 212.000 Bänden bis Ende 2023, darunter 219 laufende Loseblattwerke, circa 522 laufende Periodika und circa 600 Satzungen der Sozialversicherungsträger.
In allen Bereichen des Sozialrechts wird eine möglichst vollständige und lückenlose Beschaffung einschlägiger Literatur angestrebt. Besonders hervorzuheben ist der umfangreiche Bestand an rechtswissenschaftlichen Fachzeitschriften, die auch von den Besucherinnen und Besuchern der Bibliothek eingesehen werden können. Zur Abrundung der sozialrechtlichen Bestände werden auch damit zusammenhängende Nachbargebiete (zum Beispiel Arbeitsrecht, Sozialwissenschaften im engeren Sinne) besonders berücksichtigt. Basis- und Standardliteratur findet sich zu nahezu allen anderen Rechtsbereichen.
Der historische Bestand von annähernd 20.000 Bänden stammt fast ausschließlich aus dem im Jahr 1945 aufgelösten Reichsversicherungsamt in Berlin.
Der größte Teil der Literatur ist frei zugänglich. Die Bibliothek des Bundessozialgerichts ist eine reine Präsenzbibliothek, das heißt, eine Ausleihe kann nicht erfolgen. Der Bibliotheksbestand ist komplett elektronisch erfasst und kann im Online-Katalog vor Ort recherchiert werden. Hierfür steht den Besucherinnen und Besuchern ein PC zur Verfügung. Die Informationstheke der Bibliothek ist während der Öffnungszeiten durchgehend besetzt. Das Bibliothekspersonal hilft bei Fragen gern weiter.
Aus dem Bestand ausgesonderte Bücher bietet die Bibliothek vor Ort zur kostenlosen Mitnahme an.
Benutzungsordnung für die Bibliothek des Bundessozialgerichts
29. November 2018