Bundessozialgericht

Gerichtsverwaltung

Die Gerichtsverwaltung des Bundessozialgerichts gliedert sich in die Zentralabteilung, die Präsidialabteilung, die Geschäftsstelle, die Abteilung Informationstechnik sowie den Wissenschaftlichen Dienst mit Bibliothek und Dokumentationsstelle.

Zentralabteilung

Die Zentralabteilung stellt für den gesamten Geschäftsbetrieb des Bundessozialgerichts Personal und Sachmittel bereit und organisiert die Geschäftsabläufe. Sie erbringt die zentralen Serviceleistungen der Gerichtsverwaltung.

Gegliedert ist die Zentralabteilung unter anderem in die Bereiche Personalmanagement, Personalentwicklung / Fortbildung / Gleichstellung, Liegenschafts- und Gebäudemanagement / Innerer Dienst, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Organisation.

Die für den Personal- und Sachaufwand erforderlichen Mittel werden dem Bundessozialgericht im Rahmen des Bundeshaushalts über ein eigenes Haushaltskapitel (1115) im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zugewiesen.

Präsidialabteilung

Die Präsidialabteilung unterstützt - zusammen mit dem Präsidialreferenten und der Pressereferentin - die Präsidentin des Bundessozialgerichts bei ihrer Arbeit. Sie ist gegliedert in Präsidiale Verwaltungsaufgaben / Justiziariat / Soziales / Audit beruf&familie, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Veranstaltungsmanagement sowie Haushaltsrecht / Vergaberecht.

Geschäftsstelle

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle unterstützen die Rechtsprechungstätigkeit der Senate. Sie führen die Gerichtsakten, sichten die Posteingänge und ordnen sie den jeweiligen Verfahren zu. Sie sorgen für den Aktenumlauf innerhalb der Senate und überwachen die Akteneinsicht, die den Prozessbeteiligten auf Antrag gewährt wird. Sie kontrollieren die Fristen und erledigen Schreibarbeiten. In den mündlichen Verhandlungen der Senate führen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle das Protokoll. Außerdem obliegt ihnen die redaktionelle Bearbeitung und Prüfung der schriftlichen Entscheidungen der Senate.

Die Geschäftsstelle gliedert sich in zwei Serviceeinheiten, die jeweils mehreren Senaten des Bundessozialgerichts zugeordnet sind.

Informationstechnik

Die Abteilung Informationstechnik ist verantwortlich für die Ausstattung der Arbeitsplätze mit funktional sachgerechter Hard- und Software sowie für den ordnungsgemäßen Betrieb des lokalen Netzwerks, der zentralen Einrichtungen im Rechenzentrum und der Kommunikationsverbindungen unter Beachtung der Anforderungen der IT-Sicherheit. Außerdem unterstützt sie die Gerichtsangehörigen bei allen im Zusammenhang mit dem IT-Einsatz auftretenden Problemen.

Von besonderer Bedeutung ist die Anpassung bestehender IT-Verfahren an veränderte technische Möglichkeiten, die Einführung neuer IT-unterstützter Arbeitsabläufe, insbesondere im Bereich der elektronischen Kommunikation (Elektronischer Rechtsverkehr) und die Einführung der elektronischen Verwaltungs- und Gerichtsakte.

Wissenschaftlicher Dienst

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundessozialgerichts setzt sich aus der Bibliothek und der Dokumentationsstelle zusammen, wobei die Dokumentationsstelle das Dienstleistungsangebot der Bibliothek für die Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts durch hausinterne Dienstleistungen ergänzt. Sie wertet Aufsätze und Beiträge aus wichtigen juristischen Zeitschriften und Sammelwerken für den internen und externen Gebrauch aus und bereitet Entscheidungen des Bundessozialgerichts für die Datenbestände des Juristischen Informationssystems der Bundesrepublik Deutschland (juris) auf. Die Dokumentationsstelle erstellt auch einen Informationsdienst und fertigt spezielle Datensammlungen.

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