Organigramm
Das Organigramm gibt einen Überblick über die Aufbauorganisation des Bundessozialgerichts. Wir bieten Ihnen das Organigramm als Grafik, als PDF und als barrierefreien Text an.
Organigramm (Grafik)
Organigramm (PDF)
Organigramm des Bundessozialgerichts
Organigramm (barrierefreier Text)
An der Spitze des Bundessozialgerichts steht die Präsidentin. Ihr Vertreter ist der Vizepräsident/die Vizepräsidentin. Direkt bei der Präsidentin angesiedelt sind die Richterlichen Referenten, der Präsidialrichter, die Pressereferentin und der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die weitere Organisation des Bundessozialgerichts gliedert sich in zwei große Bereiche: die Rechtsprechung sowie die Präsidialabteilung und Gerichtsverwaltung. Die Präsidialabteilung und die Gerichtsverwaltung sind dem Präsidenten unterstellt.
Im Bereich der Rechtsprechung verteilt das Präsidium die Rechtsprechungsaufgaben und bestimmt die Besetzung der Senate. Die Rechtsprechung wird aktuell durch 12 Senate sowie durch den Großen Senat ausgeübt.
Bei den Senaten besteht folgende Geschäftsverteilung:
- 1. Senat: Krankenversicherung
- 2. Senat: Unfallversicherung
- 3. Senat: Krankenversicherung, insbesondere Hilfsmittel und nichtärztliche Leistungserbringung; Künstlersozialversicherung; Pflegeversicherung
- 4. Senat: Grundsicherung für Arbeitsuchende
- 5. Senat: Gesetzliche Rentenversicherung; Alterssicherung der Landwirte
- 6. Senat: Vertragsarztrecht; Vertragszahnarztrecht
- 7. Senat: Grundsicherung für Arbeitsuchende
- 8. Senat: Sozialhilfe; Asylbewerberleistungsgesetz
- 9. Senat: Soziales Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht; Blindengeld/-hilfe
- 10. Senat: Bundeserziehungsgeldgesetz; Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; Kindergeldrecht; Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
- 11. Senat: Arbeitslosenversicherung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit
- 12. Senat: Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung
- Großer Senat: Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats; Fragen von grundsätzlicher Bedeutung
Am Bundessozialgericht gibt es eine Präsidialabteilung und die Gerichtsverwaltung.
Die Präsidialabteilung gliedert sich in die Bereiche:
- Präsidiale Verwaltungsaufgaben / Justiziariat / Soziales / Audit beruf&familie
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Veranstaltungsmanagement
- Haushaltsrecht, Vergaberecht und Weiteres
Die Gerichtsverwaltung gliedert sich in die Bereiche:
- Geschäftsstelle
- Informationstechnik
- Wissenschaftlicher Dienst (Bibliothek und Dokumentationsstelle)
- Zentralabteilung
Am Bundessozialgericht wurden folgende Richterlichen Referentinnen und Referenten und Beauftragte benannt:
Leitungsreferate:
- Präsidialreferent
- Pressereferentin
Fachreferate:
- Bibliotheksreferent
- Dokumentationsstellenreferent
- IT-Referent
- Referentin zur Einführung der eGerichtsakte
- Referentinnen und Referenten für die Rechtsreferate
Stabsstelle:
Beauftragte:
- Beauftragter für Datenschutz- und Informationsfreiheit
- Beauftragte für Prüfungen und Qualitätssicherung
- Beauftragte für Korruptionsprävention / Sponsoring; Beschwerdestelle nach § 13 AGG, Interne Meldestelle nach §12 HinSchG
- Arbeitsschutzmanagementsystem-Auditor
- Beauftragte für den Arbeits- und Gesundheitsschutz nach § 13 Absatz 2 ArbSchG
- Beauftragte für den Sach- und Investitionshaushalt nach § 9 BHO
- Beauftragter für den Personal- und Organisationshaushalt nach § 9 BHO
- Inklusionsbeauftragter nach § 181 SGB IX
- Geheimschutzbeauftragter
- Notfallbeauftragter, IT-Notfallbeauftragter
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Gleichstellungsbeauftragte
Am Bundessozialgericht bestehen folgende Vertretungen:
- Präsidialrat
- Richterrat
- Personalrat
- Schwerbehindertenvertretung
- Jugend- und Auszubildendenvertretung