Präsidentin und Vizepräsident
Das Bundessozialgericht wird von seiner Präsidentin geleitet. Sie hat eine besondere Rechtsstellung inne. Einerseits ist sie Dienstvorgesetzte aller Beschäftigten des Bundessozialgerichts. In dieser Funktion übt sie unter anderem die Dienstaufsicht aus, bezüglich der Richterinnen und Richter allerdings nur in den sich aus deren richterlicher Unabhängigkeit ergebenden Grenzen. Andererseits ist sie Richterin, die den Vorsitz in ihrem Fachsenat führt und nicht zuletzt kraft Gesetzes Vorsitzende des Großen Senats, des Präsidiums und des Präsidialrates. Ständiger Vertreter der Präsidentin ist der Vizepräsident.
Präsidentin Dr. Christine Fuchsloch
Dr. Christine Fuchsloch
Dr. Christine Fuchsloch, 1964 geboren, studierte Rechtswissenschaften zunächst in Frankfurt am Main, später wechselte sie nach Hamburg in die einstufige Juristenausbildung. Dort war sie nach ihrem Studium zunächst als Rechtsanwältin tätig und promovierte. 1993 begann sie ihre richterliche Laufbahn am Sozialgericht Hamburg.
Von 1998 bis 2001 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Anschließend wechselte sie zum Sozialgericht Berlin und wurde 2004 zur Richterin am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ernannt.
Ab Juli 2010 war Dr. Christine Fuchsloch Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts in Schleswig. Im Land Brandenburg war sie außerdem von 2009 bis 2019 Richterin des Verfassungsgerichts. Im November 2020 wurde sie zur Vizepräsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts ernannt.
Am 19. Oktober 2023 wählte der Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages Dr. Christine Fuchsloch zur Richterin am Bundessozialgericht. Mit ihr steht seit dem 1. März 2024 die erste Frau als Präsidentin dem Bundessozialgericht vor.
Interviews
"Erste Frau an der Spitze". Schleswiger Nachrichten. Flensburg, 4. März 2024
"Ein guter Schritt war die Einführung des Elterngeldes". Frankfurter Allgemeine Zeitung. Frankfurt am Main, 27. März 2024
"Mit Sozialrecht haben alle etwas zu tun". Hessische/Niedersächsische Allgemeine, Kassel, 8. April 2024
Neue Präsidentin des Bundessozialgerichts - Christine Fuchsloch. WDR 5 Neugier genügt - Redezeit. 19. April 2024
"75 Jahre Grundgesetz", Stadt Kassel, 23. Mai 2024
Vizepräsident Andreas Heinz
Andreas Heinz
Andreas Heinz, 1963 im südpfälzischen Landau geboren, studierte in Mainz und Freiburg Rechtswissenschaften. Er begann seine richterliche Laufbahn 1991 am Landgericht Koblenz. Nach seinem Wechsel in die rheinland-pfälzische Sozialgerichtsbarkeit wurde er im Februar 1995 zum Richter am Sozialgericht und im März 1999 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Andreas Heinz war als wissenschaftlicher Mitarbeiter in den Jahren 1996 und 1997 an das Bundessozialgericht sowie von 2000 bis 2003 an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet.
Seit August 2008 ist Andreas Heinz Richter am Bundessozialgericht. Er gehörte zunächst dem für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senat an. Seit Januar 2017 ist er Mitglied des für das Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, der Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung zuständigen 12. Senats. Er war zunächst stellvertretender Vorsitzender und wurde zum 1. Januar 2020 zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt.
Seit dem 24. August 2023 ist Andreas Heinz Vizepräsident des Bundessozialgerichts.