Pressefotos
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Im Falle einer Veröffentlichung der Fotos ist das Bundessozialgerichtz und der jeweilige Fotograf als Quelle zu benennen. Bearbeitungen, Umgestaltungen oder Manipulationen der digitalen Bilder, die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgehen, sind unzulässig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des Bundessozialgerichts erlaubt.
Benötigen Sie weiteres Bildmaterial zum Bundessozialgericht? Die Pressestelle hilft Ihnen gerne weiter.
Eingangsbereich des Bundessozialgerichts
Quelle: Bundessozialgericht, Dirk Felmeden
Außenansicht des Elisabeth-Selbert-Saales des Bundessozialgerichts
Quelle: Bundessozialgericht, Dirk Felmeden
Innenansicht des Elisabeth-Selbert-Saales des Bundessozialgerichts
Quelle: Bundessozialgericht, Dirk Felmeden
Innenansicht des Jacob-Grimm-Saales des Bundessozialgerichts
Quelle: Bundessozialgericht, Dirk Felmeden
Präsidentin des Bundessozialgerichts
Quelle: Bundessozialgericht