Pressemitteilungen
Die Pressemitteilungen des Bundessozialgerichts unterrichten im Vorfeld über für die Öffentlichkeit besonders bedeutsame oder interessante Verhandlungen. Über den Ausgang dieser Verfahren sowie andere wichtige Ereignisse berichten wir ebenfalls durch eine Pressemitteilung oder aktuelle Meldungen.
Sie können die Pressemitteilungen über unseren Newsletter-Verteiler beziehen. Bitte beachten Sie, dass die Pressemitteilungen keine amtlichen Veröffentlichungen des Bundessozialgerichts sind, sondern nur als Arbeitsunterlagen für Journalisten und Medienvertreter dienen.
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Eine früher in Deutschland lebende Rentnerin erhält auch dann deutsches Blindengeld, wenn sie inzwischen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnt. Dies hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung vom heutigen Tag entschieden (Aktenzeichen B 9 BL 1/20 R).
Eine private Unfallrente mindert nicht den schädigungsbedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff und damit auch nicht die Opferentschädigung, solange die private Unfallrente nicht mit Einkünften aus einer früheren Erwerbstätigkeit des Opfers erwirtschaftet wurde. Dies hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 9 V 1/20 R).
Erhält eine früher in Deutschland lebende Rentnerin auch dann deutsches Blindengeld, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnt? Mit dieser Frage befasst sich der 9. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 um 10.45 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 9 BL 1/20 R).
Kann eine private Unfallrente den schädigungsbedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff und damit die Opferentschädigung mindern? Diese Frage beantwortet der 9. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 um 10.00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 9 V 1/20 R).
Der GKV-Spitzenverband durfte die vom Gesetzgeber angeordneten Zahlungen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweigern, weil die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig sind. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 1 A 2/20 R).
Dürfen Krankenkassen durch Gesetz angeordnete Zahlungen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweigern? Hierüber wird der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 18. Mai 2021 um 10.00 Uhr mündlich verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen B 1 A 2/20 R).
Die Sozialversicherungspflicht aufgrund Beschäftigung von Ortsvorstehern und Bürgermeistern ist nicht ausgeschlossen, weil sie ihre Tätigkeit zugleich als Ehrenbeamte ausüben.
Sind für Bürgermeister oder Ortsvorsteher von Ortsteilen einer Stadt Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten, wenn sie als Ehrenbeamte auf Zeit tätig werden? Hierüber wird der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 27. April 2021 um 11 und um 15 Uhr mündlich verhandeln und Entscheidungen verkünden (Aktenzeichen: B 12 R 8/20 R und B 12 KR 25/19 R).
Am Samstag, 10. April 2021 feiert der Präsident des Bundessozialgerichts a.D. Dr. h.c. Peter Masuch seinen 70. Geburtstag.
Elterngeld Plus wird Eltern gezahlt, die ihr Kind gemeinsam erziehen und frühzeitig wieder eine Teilzeitarbeit aufnehmen. Fällt das Einkommen eines Elternteils aus einer Teilzeittätigkeit während des Bezugs von Elterngeld Plus krankheitsdingt weg, wird das ersatzweise gezahlte Krankengeld auf das Elterngeld Plus angerechnet. Dadurch kann sich das Elterngeld Plus bis auf das Mindestelterngeld reduzieren. Dies hat der 10. Senat heute entschieden (Aktenzeichen B 10 EG 3/20 R).
Kann ein Elternteil in voller Höhe Elterngeld Plus beziehen, obwohl Krankengeld bezahlt wird, weil das Einkommen aus einer Teilzeittätigkeit im Elterngeldbezug krankheitsdingt wegfällt? Oder wird das ersatzweise gezahlte Krankengeld auf das Elterngeld angerechnet? Mit dieser Frage befasst sich der 10. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 18. März 2021 um 10.00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 10 EG 3/20 R).
Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten PKWs, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und unterliegen der Beitragspflicht. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 23. Februar 2021 entschieden und damit der Revision eines Rentenversicherungsträgers stattgegeben (Aktenzeichen: B 12 R 21/18 R).
Können Abgaben zur Sozialversicherung reduziert werden, wenn anstelle des vollen Lohns Tankgutscheine gewährt werden und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Werbeflächen an ihren privaten Kraftfahrzeugen an ihre Arbeitgeber vermieten? Hierüber wird der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 23. Februar 2021 um 13:15 Uhr mündlich verhandeln und eine Entscheidung verkünden (Aktenzeichen B 12 R 21/18 R).
Der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel hat am heutigen Vormittag im Rahmen des Jahrespressegesprächs - dieses Jahr pandemiebedingt als Online-Format - über die Tätigkeit des Bundessozialgerichts im vergangenen Jahr berichtet und insbesondere auf die große Bedeutung eines stabilen Sozialsystems hingewiesen.
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat heute entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis ("Krankenschein") verlangen können (Aktenzeichen B 1 KR 7/20 R; B 1 KR 15/20 R).
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts wird am 20. Januar 2021 um 12.00 Uhr (Aktenzeichen B 1 KR 7/20 R; B 1 KR 15/20 R) darüber entscheiden, ob gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen statt der elektronischen Gesundheitskarte einen papiergebundenen Berechtigungsnachweis ("Krankenschein") verlangen können.
Bereits am 27. November 2020 ist der frühere Richter am Bundessozialgericht Erwin Klüglein im Alter von 84 Jahren verstorben.
Kann Urlaubsgeld als laufender Arbeitslohn das Elterngeld erhöhen, wenn der Arbeitgeber es taggenau für jeden Erholungstag berechnet? Oder handelt es sich um sonstige Bezüge, die bei der Elterngeldbemessung nicht zu berücksichtigen sind? Mit dieser Frage befasst sich der 10. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 um 11.30 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (B 10 EG 5/19 R).
Den aktuellen Regelungen zur Eindämmung der Covid-Pandemie geschuldet fand die 52. Richterwoche des Bundessozialgerichts vom 17. bis 19. November 2020 als reine Online-Veranstaltung statt. Rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Gerichtsbarkeit, von Behörden, Verbänden und der Rechtsanwaltschaft nutzten das Online-Format der in diesem Jahr ausschließlich angebotenen Arbeitsgemeinschaften der Fachsenate des Gerichts zum kollegialen Austausch und zur Diskussion.
Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Bernd Schütze ist am 17. November 2020 zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Künstlersozialversicherung zuständigen 3. Senats.
Dr. Hans-Jürgen Kretschmer, geboren 1955 in Minden/Westfalen, ist mit Erreichen der Altersgrenze am 31. Oktober 2020 in den Ruhestand getreten.
Zum 1. Oktober 2020 ist Richter am Bundessozialgericht Wolfgang Engelhard in den Ruhestand getreten.
Opferentschädigung kann nur verlangen, wer vor der Geburt durch den fortgesetzten Alkoholmissbrauch seiner Mutter in der Schwangerschaft dadurch geschädigt wird, dass die Grenze zum kriminellen Unrecht überschritten wird, der Alkoholmissbrauch also auf einen versuchten Abbruch der Schwangerschaft gerichtet ist. Dies hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (B 9 V 3/18 R).
Kann Opferentschädigung verlangen, wer vor der Geburt durch den fortgesetzten Alkoholmissbrauch seiner Mutter in der Schwangerschaft geschädigt wird? Mit dieser Frage befasst sich der 9. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 24. September 2020 um 10.00 Uhr (Aktenzeichen B 9 V 3/18 R).
Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat am 10. September 2020 in drei Revisionsverfahren über den Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag nach § 38a Sozialgesetzbuch Elftes Buch - SGB XI - für pflegebedürftige Bewohner von Wohngruppen entschieden (Aktenzeichen B 3 P 2/19 R, B 3 P 3/19 R, B 3 P 1/20 R).