Bundessozialgericht

Pressemitteilungen

Die Pressemitteilungen des Bundessozialgerichts unterrichten im Vorfeld über für die Öffentlichkeit besonders bedeutsame oder interessante Verhandlungen. Über den Ausgang dieser Verfahren sowie andere wichtige Ereignisse berichten wir ebenfalls durch eine Pressemitteilung oder aktuelle Meldungen.

Sie können die Pressemitteilungen über unseren Newsletter-Verteiler beziehen. Bitte beachten Sie, dass die Pressemitteilungen keine amtlichen Veröffentlichungen des Bundessozialgerichts sind, sondern nur als Arbeitsunterlagen für Journalisten und Medienvertreter dienen.

Resultate 326 bis 350 von insgesamt 389

Präsident des Bundessozialgerichts a.D. Dr. h.c. Matthias von Wulffen wird 75 Jahre alt Datum 18.12.2017 Ausgabe 64 / 2017

Am 19. Dezember 2017 vollendet der frühere Präsident des Bundessozialgerichts Dr. h.c. von Wulffen sein 75. Lebensjahr.

Vizepräsident des Bundessozialgerichts a.D. Prof. Dr. Otto Ernst Krasney feiert seinen 85. Geburtstag Datum 15.12.2017 Ausgabe 63 / 2017

Am 16. Dezember 2017 vollendet der frühere Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Krasney, sein 85. Lebensjahr. Ende 1997 als Vizepräsident des Bundessozialgerichts in den Ruhestand verabschiedet, endete mit diesem Tag eine beeindruckende Berufslaufbahn. Durch Flucht und Vertreibung in der Kindheit bedingt, konnte Prof. Dr. Krasney zwar erst vergleichsweise spät, nämlich 1961, mit seiner Aufnahme in den Richterdienst des Landes Nordrhein-Westfalen in das Berufsleben starten. Doch bereits 1971 wurde er zum Richter am Bundessozialgericht und wenige Jahre später, im Jahr 1980, zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt. Die Aufgabe des Vizepräsidenten übte er ab 1988 aus.

Provisionen können Elterngeld erhöhen Datum 14.12.2017 Ausgabe 62 / 2017

Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes zahlt, können das Elterngeld erhöhen, wenn sie als laufender Arbeitslohn gezahlt werden. Werden Provisionen hingegen als sonstige Bezüge gezahlt, erhöhen sie das Elterngeld nicht. Dies hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am 14. Dezember 2017 in mehreren Verfahren entschieden (B 10 EG 7/17 R unter anderem).

Regelaltersrente ohne "Abschlag" bei Erstattung der vorangegangenen vorzeitigen Altersrente durch den Haftpflichtversicherer Datum 13.12.2017 Ausgabe 61 / 2017

Zumindest wenn der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers dem Rentenversicherungsträger die schädigungsbedingt in Anspruch genommene vorzeitige Altersrente des Versicherten vollständig erstattet, hat die Berechnung der nachfolgenden Regelaltersrente ohne „Abschläge“ zu erfolgen. Das hat der 13. Senat des Bundessozialgerichts heute, am Mittwoch, den 13. Dezember 2017, entschieden (Aktenzeichen B 13 R 13/17 R).

Mehr Elterngeld durch Provisionen? Datum 07.12.2017 Ausgabe 60 / 2017

Erhöhen Provisionen, die der Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes zahlt, das Elterngeld? Über diese Frage hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am Donnerstag, 14. Dezember 2017 in mehreren Verfahren zu entscheiden (Aktenzeichen: B 10 EG 7/17 R, B 10 EG 4/17 R und B 10 EG 3/17 R). Das erste Verfahren (B 10 EG 7/17 R) wird um 10.00 Uhr mündlich verhandelt:

Regelaltersrente nur mit "Abschlag" trotz Erstattung der vorangegangenen vorzeitigen Altersrente durch den Haftpflichtversicherer? Datum 07.12.2017 Ausgabe 59 / 2017

Müssen Versicherte, die nach einem Unfall mit Fremdverschulden eine vorzeitige Altersrente in Anspruch genommen haben, bei Übertritt in die Regelaltersrente (65 Jahre und älter) auch dann weiterhin einen Abschlag durch einen abgesenkten Zugangsfaktor (unter 1,0) hinnehmen, wenn der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers dem Rentenversicherungsträger die vorzeitige Rente erstattet hat? Darüber wird der 13. Senat des Bundessozialgerichts am Mittwoch, den 13. Dezember 2017, um 10:00 Uhr verhandeln und eine Entscheidung treffen (Aktenzeichen B 13 R 13/17 R).

Schulden und Sozialrecht - auch Stückwerk hilft bei der Armutsbekämpfung Datum 24.11.2017 Ausgabe 58 / 2017

Mit einer Podiumsdiskussion unter Beteiligung der Leiterin des Jugendamts der Stadt Kassel, Judith Osterbrink, dem Schuldnerberater Michael Weinhold sowie Prof. Dr. Peter Becker, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, ging die 49. Richterwoche des Bundessozialgerichts zu Ende.

49. Richterwoche des Bundessozialgerichts eröffnet Datum 24.11.2017 Ausgabe 57 / 2017

Am Dienstag, 14. November 2017, durfte der Präsident des Bundessozialgerichts, Dr. Rainer Schlegel, rund 400 Gäste zur Eröffnung der 49. Richterwoche des Bundessozialgerichts begrüßen. Dr. Schlegel wies in seinen einführenden Worten darauf hin, dass die Ursachen der Verschuldung von fast 7 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland vielfältig seien. Die Lösung dieses drängenden Problems könne nicht allein in der Gewährung von Sozialleistungen liegen. "Beherzter sozialer Wohnungsbau ist der richtige Weg, bereits dem Entstehen von Mietschulden vorzubeugen. Dann bedarf es erst gar nicht der darlehensweisen Übernahme von Mietschulden durch die Jobcenter", betonte der Präsident.

Anspruch auch mittelloser Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung Datum 07.11.2017 Ausgabe 56 / 2017

Entscheidet eine Krankenkasse nicht zeitgerecht über einen Antrag auf Hautstraffungsoperation, kann die versicherte Antragstellerin die Leistung kraft fingierter Genehmigung verlangen, ohne sie sich erst auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Krankenkasse kann die Genehmigung nur zurücknehmen, wenn sie rechtswidrig ist, weil die Voraussetzungen des Anspruchs auf die fingierte Genehmigung nicht erfüllt sind. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute, am Dienstag, den 7. November 2017, entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R).

Anspruch Versicherter auf Hautstraffungsoperation kraft fingierter Genehmigung? Datum 03.11.2017 Ausgabe 55 / 2017

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten regelt seit Ende Februar 2013, dass Anträge Berechtigter als genehmigt gelten, über die Krankenkassen nicht zeitgerecht entscheiden. Seitdem streitet die Praxis darüber, ob hieraus Ansprüche auf die beantragte Leistung oder nur auf Kostenerstattung erwachsen und inwieweit Krankenkassen solche Ansprüche wieder beseitigen können. Hierüber wird der 1. Senat des Bundessozialgerichts am Dienstag, dem 7. November 2017 ab 11.20 Uhr in zwei Verfahren mündlich verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen B 1 KR 24/17 R und B 1 KR 15/17 R).

Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D. Dr. Walter Buss im Alter von 97 Jahren verstorben Datum 24.10.2017 Ausgabe 54 / 2017

Am 8. Oktober 2017 ist der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht a.D. Dr. Walter Buss verstorben.

Schauspieler haben Anspruch auf Aufnahme in Vermittlungskartei der Bundesagentur für Arbeit Datum 12.10.2017 Ausgabe 53 / 2017

Die Bundesagentur für Arbeit muss Schauspieler in die bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) geführte Vermittlungskartei aufnehmen. Dies hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts am 12. Oktober 2017 (Aktenzeichen B 11 AL 24/16 R) entschieden. Das bisherige Verfahren, wonach Schauspieler, die keinen Abschluss an einer staatlichen Schauspielschule vorweisen können, nur dann in die Vermittlungskartei für Schauspieler aufgenommen worden sind, wenn sie einen Eingangstestbei der ZAV erfolgreich durchlaufen haben, ist danach rechtswidrig.

Versorgungswerk der Presse: Keine Krankenversicherungsbeiträge auf Versicherungsleistungen Datum 10.10.2017 Ausgabe 52 / 2017

Auf Leistungen aus einer freiwilligen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und solche aus einer freiwilligen privaten Rentenversicherung, die jeweils unter Beteiligung des Versorgungswerks der Presse zustande gekommen sind, müssen gesetzlich pflichtversicherte Rentner keine Krankenversicherungsbeiträge entrichten. Die Beteiligung des Versorgungswerks der Presse macht die Versicherungsleistungen weder zu Renten einer für Angehörige bestimmter Berufe errichteten Versicherungs- und Versorgungseinrichtung noch zu Renten der betrieblichen Altersversorgung. Dies hat heute der 12. Senat des Bundessozialgerichts durch Urteil entschieden (Aktenzeichen B 12 KR 2/16 R; in dem zweiten Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen B 12 KR 7/15 R haben die Beteiligten einen Vergleich geschlossen).

Anspruch von Schauspielern auf Aufnahme in Vermittlungskartei der Bundesagentur für Arbeit? Datum 06.10.2017 Ausgabe 51 / 2017

Darf die Bundesagentur für Arbeit die Vermittlung von Schauspielern vom Ergebnis eines Prüfungsgesprächs abhängig machen oder muss sie jeden Schauspieler auf dessen Wunsch in ihre Vermittlungskartei aufnehmen? Darüber wird der 11. Senat des Bundessozialgerichts am 12. Oktober 2017 ab 10.45 Uhr (B 11 AL 24/16 R) mündlich verhandeln und entscheiden.

Versorgungswerk der Presse: Krankenversicherungsbeiträge auf Versicherungsleistungen? Datum 06.10.2017 Ausgabe 50 / 2017

Müssen auf Versicherungsleistungen, die unter Beteiligung des Versorgungswerks der Presse gewährt werden, Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung geleistet werden? Darüber wird der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 10. Oktober 2017 in zwei Revisionsverfahren mündlich verhandeln und voraussichtlich eine Entscheidung treffen (Aktenzeichen B 12 KR 2/16 R und B 12 KR 7/15 R).

Professionelle (Eis-)Tänzer der TV-Shows "Let´s Dance" und "Dancing on Ice" sind keine Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung Datum 28.09.2017 Ausgabe 49 / 2017

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat durch Urteil vom 28. September 2017 entschieden, dass eine Produktionsfirma keine Künstlersozialabgabe für die Mitwirkung professioneller (Eis-)Tänzer in den TV-Shows "Let´s Dance" und "Dancing on Ice" in den Jahren 2006 und 2007 entrichten musste (Aktenzeichen B 3 KS 1/17 R). Diese Personen sind als Sportler und nicht als Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung zu qualifizieren. Damit hat das BSG die Entscheidung der Vorinstanz (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen) bestätigt.

Keine Künstlersozialabgabepflicht für den Veranstalter des jährlichen Berliner Christopher Street Day Datum 28.09.2017 Ausgabe 48 / 2017

Der Veranstalter des Berliner Christopher Street Day (CSD) - ein gemeinnütziger eingetragener Verein - muss keine Künstlersozialabgabe entrichten für Künstler, die im Anschluss an die politische Demonstration im Rahmen des Abendprogramms des CSD auftreten. Dies hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) durch Urteil am 28. September 2017 entschieden (Aktenzeichen B 3 KS 2/16 R).

U2-Umlage auch von Mitarbeiter-Entgelten von Rundfunkanstalten Datum 26.09.2017 Ausgabe 47 / 2017

Rundfunkanstalten müssen von Entgelten der Mitarbeiter, die sie als Angestellte melden und für die sie Sozialversicherungsbeiträge entrichten, auch die Umlage für Mutterschaftsaufwendungen entrichten, selbst wenn sie diese Personen arbeitsrechtlich als "freie Mitarbeiter" einstufen. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute, am Dienstag, den 26.9.2017, entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 31/16 R).

Umlage für Mutterschaftsaufwendungen bei "freien Mitarbeitern" von Rundfunkanstalten? Datum 20.09.2017 Ausgabe 46 / 2017

Sind Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt in die Berechnung der Arbeitgeber-Umlage U 2 für Mutterschaftsaufwendungen einzubeziehen, wenn diese sie als Angestellte meldet und für sie Gesamtsozialversicherungsbeiträge entrichtet, aber arbeitsrechtlich als "freie Mitarbeiter" einstuft? Hierüber wird der 1. Senat des Bundessozialgerichts am Dienstag, dem 26. September 2017 um 11.20 Uhr mündlich verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen B 1 KR 31/16 R).

Muss der Veranstalter des jährlichen Berliner Christopher Street Day (CSD) für auftretende Künstler Künstlersozialabgabe entrichten? Datum 20.09.2017 Ausgabe 45 / 2017

Mit der jährlich am vierten Samstag im Juni in Berlin stattfindenden CSD-Veranstaltung soll unter anderem an das erste bekannt gewordene Aufbegehren von Homosexuellen und anderen sexuellen Minderheiten gegen Polizeiwillkür am 28. Juni 1969 in der New Yorker Christopher Street erinnert werden, in dessen Folge es zu tagelangen Straßenschlachten mit der Polizei kam. Der Aufstand wird allgemein als die Geburtsstunde der internationalen Schwulen-, Lesben- und Transgender-Bewegung verstanden. Veranstalter des CSD ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der im Sinne seiner Vereinszwecke eine Parade durch die Innenstadt Berlins mit anschließender Abschlusskundgebung durchführt, in deren Rahmen ein Bühnenprogramm mit Rede- und künstlerischen Beiträgen stattfindet. Da einige der auftretenden Künstler Honorare erhalten, stellte die Deutsche Rentenversicherung Bund (= Beklagte) im Rahmen einer Betriebsprüfung die Abgabepflicht des Trägervereins nach dem Recht der Künstlersozialversicherung fest. Für die Jahre 2002 bis 2006 erhob sie insgesamt 763,34 Euro Künstlersozialabgabe (KSA).

Sind die in den TV-Shows "Let´s Dance" und "Dancing on Ice" mitwirkenden professionellen (Eis-)Tänzer Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung oder Sportler? Datum 20.09.2017 Ausgabe 44 / 2017

Selbstständigen Künstlern (und Publizisten) bietet die Künstlersozialversicherung einen ähnlichen sozialen Schutz wie Arbeitnehmern. Die Künstler und Publizisten tragen dafür die Hälfte der Beiträge selbst, während die andere Hälfte von den zur Künstlersozialabgabe (KSA) herangezogenen Unternehmern sowie durch einen Bundeszuschuss finanziert wird. Grundsätzlich sind Unternehmer abgabepflichtig, die regelmäßig selbstständige Künstler beauftragen.

Keine Sperrzeit nach Altersteilzeit Datum 12.09.2017 Ausgabe 43 / 2017

Der 11. Senat hat entschieden (Aktenzeichen B 11 AL 25/16 R), dass eine Sperrzeit nicht eintritt, wenn eine Arbeitnehmerin am Ende der Altersteilzeit entgegen ihrer ursprünglichen Planung nicht sofort Altersrente in Anspruch nimmt, sondern zunächst Arbeitslosengeld beantragt, weil sie - bedingt durch eine Gesetzesänderung - zu einem späteren Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente gehen kann.

In einem Entschädigungsrechtsstreit über die unangemessene Dauer eines gerichtlichen Verfahrens sind Richter bereits ausgeschlossen, wenn sie im als überlang gerügten Verfahren tatsächlich mit der Sache befasst waren Datum 07.09.2017 Ausgabe 42 / 2017

Richter sind in einem Entschädigungsrechtsstreit wegen überlanger Gerichtsverfahren ausgeschlossen, wenn ihre Mitwirkung in dem als überlang beanstandeten Verfahren zur Besorgnis einer (Mit-) Verursachung der überlangen Verfahrensdauer führen kann. Dies ist nicht nur bei einer Beteiligung am Erlass der angefochtenen Entscheidung der Fall. Vielmehr reicht regelmäßig jede tatsächliche Befassung mit der Sache und ein sach-liches Eingreifen gerade in dem zur gerichtlichen Entscheidung stehenden Ausgangsverfahren. Die bloße Senatsmitgliedschaft oder der Senatsvorsitz haben dagegen noch nicht den Ausschluss zur Folge, sofern sich die damit verbundenen Aufgaben des Vorsitzenden auf die allgemeine Verfahrensleitung und -verantwortung beschränken. Dies hat der 10. Senat am 7. September 2017 entschieden (Aktenzeichen B 10 ÜG 1/16 R).

Wann sind Richter in einem Entschädigungsrechtsstreit über die unangemessene Dauer eines gerichtlichen Verfahrens wegen Mitwirkung im als überlang gerügten Verfahren ausgeschlossen? Datum 31.08.2017 Ausgabe 41 / 2017

Unter welchen Voraussetzungen sind Richter von der Ausübung des Richteramtes in einem Rechtsstreit über die Entschädigung eines überlang dauernden Gerichtsverfahrens ausgeschlossen, wenn sie bereits in diesem als überlang beanstandeten Gerichtsverfahren mitgewirkt haben? Reicht hierfür jede Tätigkeit im Verfahrensverlauf des Ausgangsverfahrens oder bedarf es der Mitwirkung an der eigentlichen Entscheidung in der Sache? Hierüber wird der 10. Senat des Bundessozialgerichts am 7. September 2017, um 11.30 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal mündlich verhandeln und eine Entscheidung verkünden (Aktenzeichen B 10 ÜG 1/16 R).

Sperrzeit nach Altersteilzeit? Datum 28.08.2017 Ausgabe 40 / 2017

Ist eine Sperrzeit gerechtfertigt, wenn eine Arbeitnehmerin nach dem Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung am Ende der Altersteilzeit nicht sofort Altersrente in Anspruch nimmt, sondern zunächst Arbeitslosengeld beantragt, weil sie - bedingt durch eine Gesetzesänderung - zu einem späteren Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente gehen kann? Hierüber wird der 11. Senat am Dienstag, dem 12. September 2017 um 10.45 Uhr mündlich verhandeln und eine Entscheidung treffen (Aktenzeichen B 11 AL 25/16 R).

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