Pressemitteilungen
Die Pressemitteilungen des Bundessozialgerichts unterrichten im Vorfeld über für die Öffentlichkeit besonders bedeutsame oder interessante Verhandlungen. Über den Ausgang dieser Verfahren sowie andere wichtige Ereignisse berichten wir ebenfalls durch eine Pressemitteilung oder aktuelle Meldungen.
Sie können die Pressemitteilungen über unseren Newsletter-Verteiler beziehen. Bitte beachten Sie, dass die Pressemitteilungen keine amtlichen Veröffentlichungen des Bundessozialgerichts sind, sondern nur als Arbeitsunterlagen für Journalisten und Medienvertreter dienen.
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Besteht ein Recht, eine Vertrauensperson zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen mitzunehmen? Darüber hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts am 27.10.2022 ab 10.30 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal zu entscheiden (B 9 SB 1/20 R).
Die Sozialwahlen zur Vertreterversammlung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Jahr 2017 sind fehlerfrei ausschließlich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung durchgeführt worden. Sie sind deshalb gültig und nicht zu wiederholen. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (B 2 U 6/22 R).
Sind die Sozialwahlen zur Vertreterversammlung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung im Jahr 2017 fehlerhaft ausschließlich in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung durchgeführt worden, deshalb ungültig und zu wiederholen? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 13. Oktober 2022 um 12 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (B 2 U 6/22 R).
Am 31. August 2022 ist der frühere Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Heinrich Reiter, Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und Träger des Bayerischen Verdienstordens, im Alter von 92 Jahren verstorben.
Seit 1. September 2022 werden alle beim Bundessozialgericht eingehenden Verfahren ausschließlich elektronisch geführt. Schon ab Mai 2021 erfolgte die pilotierende Einführung der elektronischen Prozessakte bei zwei Senaten, bevor schließlich zum 1. Juni beziehungsweise 1. September 2022 die übrigen Senate des Gerichts auf die elektronische Aktenbearbeitung umgestellt wurden. Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die ab 1. Januar 2026 verpflichtende elektronische Prozessaktenführung schon frühzeitig erreicht.
Trinkgeld kann sich bei der Berechnung des Alg II auf die Leistungshöhe grundsätzlich nur dann mindernd auswirken, wenn es 10% des Regelbedarfs übersteigt. Dies hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts am 13. Juli 2022 entschieden (B 7/14 AS 75/20 R).
Kann kein Familienmitglied hilfebedürftig iS des SGB II sein, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag. Dies gilt auch, wenn Grund für die fehlende Hilfebedürftigkeit die mangelnde Erwerbsfähigkeit der Eltern ist. Dies hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts am 13. Juli 2022 entschieden (B 7/14 KG 1/21 R).
Ob sich Trinkgeld bei der Berechnung des Alg II auf die Leistungshöhe mindernd auswirkt, wird der 7. Senat des Bundessozialgerichts am 13. Juli 2022 zu entscheiden haben (B 7/14 AS 75/20 R).
Ob eine nicht erwerbsfähige Person, die deswegen von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, einen Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre Kinder hat, wird der 7. Senat des Bundessozialgerichts am 13. Juli 2022 zu entscheiden haben (B 7/14 KG 1/21 R).
Ein Schüler, der in der Schulpause den an die Schule angrenzenden Stadtpark zum Rauchen aufsucht, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (B 2 U 20/20 R).
Rechtsanwälte, die als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft tätig sind, können aufgrund abhängiger Beschäftigung sozialversicherungspflichtig sein. Dies ist nicht von vornherein deshalb ausgeschlossen, weil Rechtsanwälte unabhängige Organe der Rechtspflege sind. Vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Das hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden und damit die Revisionen von fünf Rechtsanwälten zurückgewiesen (B 12 R 4/20 R).
Können Rechtsanwälte, die Gesellschafter und Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft sind, aufgrund abhängiger Beschäftigung der Sozialversicherungspflicht unterliegen? Darüber wird der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 28. Juni 2022 ab 12:30 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sitzung im Weißenstein-Saal mündlich verhandeln und eine Entscheidung verkünden (B 12 R 4/20 R).
Steht ein Schüler, der in der Schulpause den an die Schule angrenzenden Stadtpark zum Rauchen aufsucht, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 28. Juni 2022 um 13 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (B 2 U 20/20 R).
Mit einem begeisternden Vortrag der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Gallner zum Thema „Recht in Europa“ endete am Dienstag die 54. Richterwoche des Bundessozialgerichts, die nach zwei Jahren am 30. und 31. Mai 2022 wieder als Präsenzveranstaltung durchgeführt wurde.
Behinderte Menschen können Eingliederungshilfeleistungen für solche Kosten erhalten, die entstehen, weil sie bei einer Urlaubsreise auf eine Begleitperson angewiesen sind. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 19. Mai 2022 entschieden (B 8 SO 13/20 R).
Die Kosten für die Neuanschaffung auch größerer Haushaltsgeräte (sogenannte „weiße Ware“) nach einem Verschleiß des Altgeräts sind im Regelsatz des SGB XII enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss gegen den Sozialhilfeträger. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 19. Mai 2022 entschieden (B 8 SO 1/21 R).
Sind die Kosten für die Neuanschaffung größerer Haushaltsgeräte (sogenannte „weiße Ware“) nach einem Verschleiß des Altgeräts im Regelsatz enthalten und anzusparen oder können Sozialhilfeempfänger dafür zusätzlich Geld in Form eines einmaligen Zuschusses erhalten? Mit dieser Frage befasst sich der 8. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 19. Mai 2022 um 13.30 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (B 8 SO 1/21 R).
Für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche hat das Krankenhaus die räumliche, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen selbst vorzuhalten. Es darf solche Leistungen nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte auslagern. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 26. April 2022 entschieden (B 1 KR 15/21 R).
Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Vergütung für Krankenhausbehandlungen, an denen ein Nichtarzt als vermeintlicher Arzt mitgewirkt hat. Der Vergütungsausschluss gilt auch dann, wenn dem Nichtarzt zuvor eine echte Approbationsurkunde ausgestellt worden ist. Er erstreckt sich allerdings nicht auf eigenständige und abgrenzbare Behandlungsabschnitte, an denen der Nichtarzt nicht mitgewirkt hat. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (B 1 KR 26/21 R).
Hat ein Krankenhaus Anspruch auf Vergütung für Behandlungen, an denen der vermeintliche Arzt P als Operateur mitgewirkt hat, der sich die Approbation durch Vorlage gefälschter Zeugnisse erschlichen hatte? Mit dieser Frage befasst sich der 1. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 26. April 2022 um 11.15 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (B 1 KR 26/21 R).
Mit Wirkung zum 1. April 2022 ist Barbara Geiger zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden.
Mit Wirkung zum 1. April 2022 ist Prof. Dr. Dagmar Oppermann zur Vorsitzenden Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden. Die Ernennungsurkunde wurde ihr im Rahmen einer Feierstunde am Bundessozialgericht durch die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leonie Gebers ausgehändigt.
Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (B 2 U 13/20 R).
Mit Ablauf des 31. März 2022 tritt der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Ulrich Wenner mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.
Am 12. März 2022 ist der frühere Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Otto Ernst Krasney, Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, im Alter von 89 Jahren verstorben.