Pressemitteilungen
Die Pressemitteilungen des Bundessozialgerichts unterrichten im Vorfeld über für die Öffentlichkeit besonders bedeutsame oder interessante Verhandlungen. Über den Ausgang dieser Verfahren sowie andere wichtige Ereignisse berichten wir ebenfalls durch eine Pressemitteilung oder aktuelle Meldungen.
Sie können die Pressemitteilungen über unseren Newsletter-Verteiler beziehen. Bitte beachten Sie, dass die Pressemitteilungen keine amtlichen Veröffentlichungen des Bundessozialgerichts sind, sondern nur als Arbeitsunterlagen für Journalisten und Medienvertreter dienen.
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Für Abrechnungsstreitigkeiten der Betreiber von Testzentren, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Durchführung von Testungen auf das Coronavirus beauftragt wurden, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Das hat der 6. Senat des Bundessozialgerichts (Beschluss vom 19. Juni 2023 - B 6 SF 1/23 R) entschieden.
Zum 16. Juni 2023 beendet die Richterin am Bundessozialgericht Susanne Hüttmann-Stoll ihren aktiven Dienst am Bundessozialgericht.
Kann die Hepatitis B-Erkrankung eines Feuerwehrmanns als Berufskrankheit anerkannt werden? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 22. Juni 2023 um 10 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 2 U 9/21 R).
Kann eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, obwohl die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 22. Juni 2023 um 12 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 2 U 11/20 R).
Die Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts Dr. Miriam Meßling wurde am 31. März 2023 zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts gewählt.
Ein Schüler ist in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 3/21 R).
Das Bundessozialgericht hat sich das Zertifikat mit Prädikat zum audit berufundfamilie gesichert. Das Zertifikat mit Prädikat steht für die besondere Anerkennung einer langjährigen, nachhaltigen familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik. Es gilt als Qualitätssiegel für eine strategisch angelegte Vereinbarkeitspolitik.
Ist ein Schüler in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 30. März 2023 um 13.00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 2 U 3/21 R).
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat am 9. März 2023 entschieden, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist. Kann der schwerbehinderte Mensch sich dort dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen, steht ihm das Merkzeichen aG zu (wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind). Eine bessere Gehfähigkeit in anderen Lebenslagen, etwa unter idealen räumlichen Bedingungen oder allein in vertrauter Umgebung und Situation, ist für dessen Zuerkennung grundsätzlich ohne Bedeutung.
Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war. Das hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am 9. März 2023 entschieden (Aktenzeichen B 10 EG 1/22 R).
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden (Urteil vom 7. März 2023, Aktenzeichen B 1 KR 3/22 R), dass der Vergütungsanspruch des Krankenhauses für eine medizinisch erforderliche Transplantation eines im vorgesehenen Verfahren zugeteilten Organs nicht dadurch entfällt, dass das Krankenhaus falsche Angaben zur Dringlichkeit der Transplantation an Eurotransplant gemeldet hat.
Der 10. Senat des Bundessozialgerichts wird sich am 9. März 2023 ab 11.15 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 10 EG 1/22 R) mit der Frage befassen, ob Frauen höheres Elterngeld verlangen können, wenn sie arbeitslos waren und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht mehr wie zuvor ausüben konnten.
Unter welchen Voraussetzungen kann schwerbehinderten Menschen das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) zuerkannt werden, das unter anderem zur Nutzung von sogenannten “Behindertenparkplätzen“
berechtigt und weitere Parkerleichterungen nach sich zieht? Bereits zum 30. Dezember 2016 hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung neu geregelt. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu der neuen Rechtsgrundlage ist bisher nicht ergangen.
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts wird am 9. März 2023 im Elisabeth-Selbert-Saal in zwei Revisionsverfahren darüber entscheiden, ob den Klägern das Merkzeichen aG zusteht.
Besteht ein Anspruch auf Krankenhausvergütung für eine medizinisch erforderliche Organtransplantation, obwohl das Spenderorgan aufgrund falscher Angaben des Krankenhauses zur Dringlichkeit der Transplantation zugeteilt wurde?
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts wird hierüber am 7. März 2023 ab 12.00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen B 1 KR 3/22 R).
Am heutigen 1. März 2023 starten der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht ihre jeweiligen Angebote auf dem Social-Media-Netzwerk Mastodon.
Im Rahmen des Jahrespressegesprächs des Bundessozialgerichts am 7. Februar 2023 forderte dessen Präsident, Prof. Dr. Rainer Schlegel, die Zuständigkeit der Sozialgerichte für die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte und derzeit in Vorbereitung befindliche Kindergrundsicherung.
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat gestern entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 7/22 R), wann schwangere Frauen ausnahmsweise Anspruch auf ein für die konkrete Behandlung nicht zugelassenes Arzneimittel haben, um ihr ungeborenes Kind vor einer gefährlichen Infektion zu schützen. Dafür ist erforderlich, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen tödlichen oder besonders schweren Verlauf spricht.
Am 19. Dezember 2022 vollendet der frühere Präsident des Bundessozialgerichts Dr. h.c. Matthias von Wulffen sein 80. Lebensjahr.Dr. h.c. von Wulffen begann nach Studium und Referendariat seine berufliche Laufbahn 1973 in der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit. 1987 nahm er seine Tätigkeit als Richter am Bundessozialgericht auf. Als dessen Präsident stand er dem Gericht von 1995 bis zum Eintritt in seinen Ruhestand Ende 2007 vor.
Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat präzisiert (Urteil vom 13. Dezember 2022, Aktenzeichen B 1 KR 33/21 R), wann bislang nicht anerkannte innovative Behandlungsmethoden in einem Krankenhaus zur Anwendung kommen können und unter welchen Voraussetzungen eine innovative Behandlungsmethode das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative besitzt.
Ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) ist bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert. Das hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 14/20 R).
Ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores ist bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert, gerade wenn die Freude am Gesang und der Gemeinschaft im Vordergrund steht. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 19/20 R).
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben grundsätzlich nur Anspruch auf Leistungen, wenn diese dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Ausnahmsweise können im Krankenhaus auch diesem Qualitätsmaßstab noch nicht entsprechende innovative Methoden zur Anwendung kommen, wenn es um eine schwerwiegende, die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung geht, keine andere Standardbehandlung verfügbar ist und die Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet (so bereits Bundessozialgericht vom 25. März 2021 - B 1 KR 25/20 R). Die für die Praxis entscheidende Frage lautet: Wie kann dieses Potential nachgewiesen werden?Der 1. Senat des Bundessozialgerichts wird hierüber am 13. Dezember 2022 ab 12.00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen B 1 KR 33/21 R).
Ist ein ehrenamtliches Mitglied eines Frauenchores bei einem öffentlichen Adventssingen in kirchlichen Räumlichkeiten unfallversichert, wenn die Freude am Singen im Vordergrund steht? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 um 11.00 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 19/20 R).
Ist ein ehrenamtlicher Vereinsvorsitzender eines Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes eV (DRK) bei der Teilnahme an einer Versammlung eines anderen DRK-Ortsvereins unfallversichert? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 um 13.00 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 14/20 R).
Rentner, deren Erwerbsminderungsrente bereits vor dem 1. Januar 2019 begann, haben keinen Anspruch auf eine Neuberechnung ihrer Rente nach den inzwischen geltenden, deutlich günstigeren Regelungen. Sie können nicht verlangen, dass bei ihrer Rente Zurechnungszeiten in demselben Umfang berücksichtigt werden, wie das bei den ab 2018 und vor allem bei den ab 2019 neu bewilligten Renten geschieht. Das hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts am 10. November 2022 entschieden (Aktenzeichen B 5 R 29/21 R und B 5 R 31/21 R).