Pressemitteilungen
Die Pressemitteilungen des Bundessozialgerichts unterrichten im Vorfeld über für die Öffentlichkeit besonders bedeutsame oder interessante Verhandlungen. Über den Ausgang dieser Verfahren sowie andere wichtige Ereignisse berichten wir ebenfalls durch eine Pressemitteilung oder aktuelle Meldungen.
Sie können die Pressemitteilungen über unseren Newsletter-Verteiler beziehen. Bitte beachten Sie, dass die Pressemitteilungen keine amtlichen Veröffentlichungen des Bundessozialgerichts sind, sondern nur als Arbeitsunterlagen für Journalisten und Medienvertreter dienen.
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Ein von der Finanzverwaltung anerkannter Verlustvortrag bleibt bei der Bestimmung des auf eine Witwenrente anzurechnenden Arbeitseinkommens unberücksichtigt. Das hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 5 R 3/23 R).
Über die Frage, ob die Kosten für die Behandlung in einer psychiatrischen Klinik als Krankheitskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erstatten sind, wird der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 29. Februar 2024 um 11.30 Uhr im Jacob-Grimm-Saal zu entscheiden haben (Aktenzeichen B 8 AY 3/23 R).
Muss der Rentenversicherungsträger, wenn er das Einkommen einer Witwe auf die Witwenrente anrechnet, einen vom Finanzamt akzeptierten Verlustvortrag aus selbstständiger Tätigkeit in den Vorjahren vom anzurechnenden Einkommen abziehen? Hierüber wird der 5. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 um 10.30 Uhr im Jacob-Grimm-Saal entscheiden (Aktenzeichen B 5 R 3/23 R).
Mit rund 500 geladenen Gästen verabschiedete der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil am 13. Februar 2024 im Rahmen eines Festakts im Kongress Palais der Stadt Kassel den Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel in den Ruhestand und begrüßte seine Nachfolgerin, die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts Dr. Christine Fuchsloch. Sie wird das Amt zum 1. März 2024 übernehmen. Mit ihr steht zum ersten Mal eine Frau an der Spitze des Bundessozialgerichts.
Das Jahrespressegespräch des Bundessozialgerichts am 6. Februar 2024 nahm der Ende Februar 2024 aus dem Amt scheidende Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Schlegel erneut zum Anlass, auf die Bedeutung des Sozialstaats und des Sozialrechts hinzuweisen.
Am 15. Januar 2024 wurden im Konferenzzentrum des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Ergebnisse des von einem wissenschaftlichen Beirat begleiteten Forschungsprojekts zur Geschichte des Bundessozialgerichts vorgestellt. Untersucht wurde die Zeit von seiner Gründung 1954 bis in die 1970er Jahre. Die im Verlag C. H. Beck veröffentlichte Studie schildert die Rolle des Bundessozialgerichts für die Auslegung von Gesetzen, seinen Einfluss auf Politik und Wissenschaft und das Handeln der Richter zwischen NS-Belastung und demokratischer Neuorientierung.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 sind Dr. Claudia Matthäus, Paul-Gerhard Stäbler und Dr. Andreas Wahl zu Richtern am Bundessozialgericht ernannt worden.
Kindergeld für sich selbst können Kinder nur erhalten, wenn sie Vollwaise sind oder den Aufenthalt der Eltern nicht kennen. Kein Kindergeld beanspruchen kann ein Kind, wenn es gelegentlich mit seiner Mutter im Ausland telefonieren und sich dabei nach ihrem Aufenthaltsort erkundigen kann. Dies hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 14. Dezember 2023 entschieden (Aktenzeichen B 10 KG 1/22 R).
Obliegenheitsverletzungen können in den Fällen der gescheiterten Bedarfsgemeinschaft bei der abschließenden Feststellung des Leistungsanspruchs nur zu dessen Lasten gehen, dem die Obliegenheitsverletzung zuzurechnen ist. Dies hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 7 AS 24/22 R).
Der 7. Senat des Bundessozialgerichts wird in seiner Sitzung am 13. Dezember 2023 um 11:30 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal darüber entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine sogenannte „Nullfeststellung“ des Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II nach Auflösung einer Bedarfsgemeinschaft möglich ist (Aktenzeichen B 7 AS 24/22 R).
Der 10. Senat des Bundessozialgerichts wird sich am 14. Dezember 2023 ab 10.30 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal mit der Frage befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Kind Kindergeld für sich selbst beanspruchen kann, weil es den Aufenthalt seiner Eltern nicht kennt (Aktenzeichen B 10 KG 1/22 R).
Der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel verabschiedete im Rahmen eines kleinen Festakts am 6. Dezember 2023 die Richterin am Bundessozialgericht Susanne Hüttmann-Stoll und den Richter am Bundessozialgericht Stefan Gasser offiziell in den Ruhestand.
Am 29. November 2023 ist im Alter von 95 Jahren Richter am Bundessozialgericht a.D. Heinrich Stark verstorben.
Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens ist beim Zuschneiden von Baumscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens unfallversichert, auch wenn die Sägearbeiten auf seinem Privatgrundstück stattfinden. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 10/21 R).
Zum 1. Dezember 2023 ist Richter am Bundessozialgericht Stefan Gasser in den Ruhestand getreten.
Ist ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens beim Zuschneiden von Baumscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens unfallversichert, wenn die Sägearbeiten auf seinem Privatgrundstück stattfinden? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 um 10 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 10/21 R).
Wie erst jetzt bekannt wurde, ist bereits Ende August der Richter am Bundessozialgericht a.D. Detlef Baumann im Alter von 87 Jahren verstorben.
Mit Wirkung vom 1. November 2023 ist Dr. Martin Estelmann zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des 4./11. Senats, der für das Bürgergeld/die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Arbeitslosenversicherung zuständig ist.
Ein Zahnarzt, der als so genannter „Pool-Arzt“ im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr - wie bei anderen Tätigkeiten auch - die konkreten Umstände des Einzelfalls. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden und damit der Klage eines Zahnarztes stattgegeben (Aktenzeichen B 12 R 9/21 R).
Der Anspruch auf Kostenübernahme für eine geschlechtsangleichende Operation von Versicherten, die ihr Geschlecht weder als weiblich noch als männlich empfinden (non-binäres Geschlecht), setzt eine Empfehlung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss voraus. An dieser fehlt es bislang. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 16/22 R).
Unterliegt ein Zahnarzt, der ohne Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung in dem von einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) organisierten Notdienst tätig ist und hierfür nach einem festen Stundensatz vergütet wird, aufgrund abhängiger Beschäftigung der Sozialversicherungspflicht? Hierüber wird der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 24. Oktober 2023 mündlich verhandeln und voraussichtlich eine Entscheidung verkünden (Aktenzeichen B 12 R 9/21 R).
Auf Einladung des Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel fand am 28. September 2023 ein Treffen der Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts mit dem Präsidenten des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Prof. Dr. Koen Lenaerts statt. Dieser erläuterte die neuere EuGH-Rechtsprechung zur Rechtsstaatlichkeit („Rule of Law“) und zu Vorabentscheidungsersuchen und legte die interne Arbeitsweise des EuGH dar.
Die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht hat. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 8/21 R).
Kann die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 27. September 2023 um 11 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 8/21 R).
Elterngeld Plus kann auch dann beansprucht werden, wenn ein Elternteil während der Partnerschaftsbonusmonate für längere Zeit erkrankt und keine Lohnfortzahlung mehr erhält. Dies hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts mit Urteil vom 7. September 2023 entschieden (Aktenzeichen B 10 EG 2/22 R).