Pressemitteilungen
Die Pressemitteilungen des Bundessozialgerichts unterrichten im Vorfeld über für die Öffentlichkeit besonders bedeutsame oder interessante Verhandlungen. Über den Ausgang dieser Verfahren sowie andere wichtige Ereignisse berichten wir ebenfalls durch eine Pressemitteilung oder aktuelle Meldungen.
Sie können die Pressemitteilungen über unseren Newsletter-Verteiler beziehen. Bitte beachten Sie, dass die Pressemitteilungen keine amtlichen Veröffentlichungen des Bundessozialgerichts sind, sondern nur als Arbeitsunterlagen für Journalisten und Medienvertreter dienen.
Resultate 301 bis 325 von insgesamt 389
Verwendet ein Kläger beziehungsweise Rechtsmittelführer bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eine seit 1. Januar 2018 unzulässige Container-Signatur, ist er angesichts der derzeitigen äußeren Rahmenbedingungen vom Gericht unverzüglich auf die fehlerhafte Signatur hinzuweisen, damit er den Mangel fristwahrend beheben kann. Unter Umständen ist ihm zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 9. Mai 2018 in einem Beschlussverfahren entschieden (Aktenzeichen B 12 KR 26/18 B).
Werden einem Arbeitslosen innerhalb weniger Tage drei Arbeitsangebote unterbreitet und bewirbt er sich nicht, rechtfertigt dies nur eine Sperrzeit bei Arbeitsablehnung. Dies hat der 11. Senat am Donnerstag, dem 3. Mai 2018, durch Urteil entschieden (Aktenzeichen B 11 AL 2/17 R).
Wie viele Sperrzeiten sind gerechtfertigt, wenn einem Arbeitslosen innerhalb weniger Tage drei Arbeitsangebote unterbreitet werden, auf die er sich nicht bewirbt? Hierüber wird der 11. Senat am Donnerstag, dem 3. Mai 2018 um 11.30 Uhr mündlich verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen B 11 AL 2/17 R).
Bereits am 25. März 2018 ist der frühere Richter am Bundessozialgericht Johann Karl Oestreicher im Alter von 92 Jahren verstorben.
Musiklehrer, die mit kommunalen Musikschulen Vereinbarungen über Unterrichtsleistungen in freier Mitarbeit abschließen, werden nicht deshalb zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten der Musikschule, weil sie das Lehrplanwerk des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) zu beachten haben. Das Bundessozialgericht hat einer Stadt als Trägerin einer Musikschule recht gegeben und anderslautende Entscheidungen der Vorinstanzen sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund aufgehoben. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 14. März 2018 entschieden (B 12 R 3/17 R).
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 21. März 2018 Richter am Bundessozialgericht Dr. Matthias Röhl zum Richter am Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen gewählt. Das Amt des Landesverfassungsrichters wird Dr. Röhl im Nebenamt ausüben.
Die Anordnung, mit der das bayerische Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde im Jahr 2015 die AOK Bayern zur Umsetzung des von einer Schiedsperson festgesetzten Vertrags mit dem Bayerischen Hausärzteverband über eine hausarztzentrierte Versorgung der AOK-Versicherten verpflichtete, ist rechtmäßig. Das hat der 6. Senat des Bundessozialgerichts gestern entschieden (Aktenzeichen B 6 KA 59/17 R).
Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat in seiner Sitzung am heutigen Tag (B 5 RE 5/16 R) entschieden, dass ein Apotheker nicht nur dann von der Versicherungspflicht befreit ist, wenn er tatsächlich als approbierter Apotheker tätig ist; ausreichend ist auch eine andere, nicht berufsfremde Tätigkeit.
Richter am Bundessozialgericht Bernd Mutschler wurde am heutigen Tag vom Minister der Justiz und für Europa des Landes Baden-Württemberg, Guido Wolf, MdL, zum Präsidenten des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ernannt. Gleichzeitig scheidet er als Richter aus dem Bundessozialgericht aus.
Die Aufsichtsbehörden entscheiden über die Angemessenheit der Vergütung eines Krankenkassenvorstandes nach pflichtgemäßem Ermessen unter Achtung des Selbstverwaltungsrechts der Krankenkasse. Dabei sind sie gehalten, die einschlägigen Ermessenskriterien in allgemeinen Verwaltungsvorschriften festzulegen. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am heutigen Tag entschieden (Aktenzeichen B 1 A 1/17 R).
Seit August 2013 bedürfen der Abschluss, die Verlängerung oder die Änderung eines Vorstandsdienstvertrages in der gesetzlichen Krankenversicherung der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes muss in angemessenem Verhältnis zum Aufgabenbereich, zur Größe und zur Bedeutung der Körperschaft stehen. Mit dieser präventiven Kontrolle reagierte der Gesetzgeber auf Fehlentwicklungen der Vergangenheit. Welche konkreten Maßstäbe die Aufsichtsbehörde der Prüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung zugrunde zu legen hat, ist seither umstritten. Hierüber wird der 1. Senat des Bundessozialgerichts am Dienstag, dem 20. März 2018 um 11.40 Uhr, mündlich verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen B 1 A 1/17 R).
Darf die Aufsichtsbehörde eine Krankenkasse anweisen, den von einer Schiedsperson festgesetzten Vertrag über die hausärztliche Versorgung ihrer Versicherten durchzuführen, bevor die Rechtmäßigkeit des Vertrages gerichtlich geklärt ist? Über diese Frage wird der 6. Senat des Bundessozialgerichts am 21. März 2018 um 15.00 Uhr mündlich verhandeln und entscheiden (Aktenzeichen B 6 KA 59/17 R).
Versicherte, die von ihrer Krankenkasse mit Inkontinenzmaterial versorgt werden, können nicht auch die Freistellung von den Kosten für dessen Entsorgung beanspruchen. Das hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts am heutigen Tag entschieden (Aktenzeichen B 3 KR 4/17 R).
Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig als Beschäftigte der GmbH anzusehen und unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht. Ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter der GmbH ist, ist nur dann nicht abhängig beschäftigt, wenn er die Rechtsmacht besitzt, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn er mehr als 50 % der Anteile am Stammkapital hält (Mehrheitsgesellschafter). Ist der Geschäftsführer kein Mehrheitsgesellschafter, ist eine abhängige Beschäftigung ausschließende Rechtsmacht ausnahmsweise auch dann anzunehmen, wenn er exakt 50 % der Anteile hält oder bei einer noch geringeren Kapitalbeteiligung kraft ausdrücklicher Regelungen im Gesellschaftsvertrag (Satzung) über eine umfassende ("echte"/qualifizierte) Sperrminorität verfügt, sodass es ihm möglich ist, ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschafterversammlung zu verhindern. Damit hat das Bundessozialgericht seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt und entsprechende Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt (Urteile vom 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R).
Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld reduzieren das Elterngeld auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornimmt, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuert. Dies hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am heutigen Tag entschieden (Aktenzeichen B 10 EG 8/16 R).
Haben Versicherte, die von ihrer Krankenkasse mit Inkontinenzmaterial versorgt werden, auch einen Anspruch gegen die Krankenkasse auf Freistellung von den Kosten für dessen Entsorgung? Über diese Frage wird der 3. Senat des Bundessozialgerichts am 15. März 2018 ab 14.15 Uhr (Aktenzeichen B 3 KR 4/17 R) mündlich verhandeln und entscheiden.
Ein Adoptionspflegevater hat Anspruch auf einen Monat Elterngeld, auch wenn er die zweimonatige Mindestbezugsdauer nicht erreichen kann, weil er das Kind bereits nach drei Wochen den leiblichen Eltern zurückgeben musste. Dies hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am heutigen Tag entschieden (Aktenzeichen B 10 EG 7/16 R).
Reduzieren anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld das Elterngeld, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornimmt, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuert? Hierüber wird der 10. Senat des Bundessozialgerichts am 8. März 2018, um 11.30 Uhr (B 10 EG 8/16 R) mündlich verhandeln und eine Entscheidung verkünden.
Hat ein Adoptionspflegevater Anspruch auf einen Monat Elterngeld, obwohl er die zweimonatige Mindestbezugsdauer nicht mehr erreichen kann, weil er das Kind bereits nach drei Wochen den leiblichen Eltern zurückgeben musste? Über diese Frage wird der 10. Senat des Bundessozialgerichts am 8. März 2018, um 10.45 Uhr (B 10 EG 7/16 R) mündlich verhandeln und entscheiden.
Am 28. Februar 2018 ist die Ausstellung "Leben nach dem Überleben" eröffnet worden, die das Sara Nussbaum Zentrum bis zum 11. April 2018 im Bundessozialgericht in Kassel zeigt. Die Kasseler Fotografin Helena Schätzle hat im Auftrag von AMCHA Deutschland e.V., einer Hilfsorganisation für die psychologische und psychotherapeutische Unterstützung von Holocaust-Überlebenden, viele Monate zumeist betagte Überlebende in Israel begleitet und im Kreis ihrer Angehörigen porträtiert. Entstanden sind aus dieser Arbeit Fotografien, Videosequenzen und Texttafeln, die im Elisabeth-Selbert-Saal des Bundessozialgerichts gezeigt werden.
Prof. Dr. Norbert Bernsdorff, geboren 1954 in Hildesheim, war nach Studium und Referendarzeit zunächst als Richter beim Verwaltungsgericht Hannover tätig, 1991 wechselte er in die Sozialgerichtsbarkeit. Von September 1994 bis Juni 1999 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, von März 2000 bis Februar 2004 als Referatsleiter für Verfassungsrecht, Europarecht, Arbeits- und Sozialrecht an das Niedersächsische Justizministerium.
Der Präsident des Bundessozialgerichts Dr. Rainer Schlegel stellte am heutigen Vormittag im Rahmen des Jahrespressegesprächs auch den Geschäftsbericht des Bundessozialgerichts für das vergangene Jahr vor. "Die Bilanz für 2017 weist aus, dass das Bundessozialgericht seinen Rechtsprechungsauftrag auch in diesem Berichtsjahr sehr gut erfüllt hat", so der Präsident in seinem Resümee.
Eine vom Lehrer veranlasste Gruppenprojektarbeit ist Teil des versicherten Schulbesuchs, auch wenn sie außerhalb der Schule erledigt werden kann. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am heutigen Tag entschieden (Aktenzeichen B 2 U 8/16 R).
Prüft ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am heutigen Tag entschieden (Aktenzeichen: B 2 U 3/16 R).
Am 31. Dezember 2017 ist Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D. Norbert Schneider-Danwitz im Alter von 83 Jahren verstorben.