Pressemitteilungen
Die Pressemitteilungen des Bundessozialgerichts unterrichten im Vorfeld über für die Öffentlichkeit besonders bedeutsame oder interessante Verhandlungen. Über den Ausgang dieser Verfahren sowie andere wichtige Ereignisse berichten wir ebenfalls durch eine Pressemitteilung oder aktuelle Meldungen.
Sie können die Pressemitteilungen über unseren Newsletter-Verteiler beziehen. Bitte beachten Sie, dass die Pressemitteilungen keine amtlichen Veröffentlichungen des Bundessozialgerichts sind, sondern nur als Arbeitsunterlagen für Journalisten und Medienvertreter dienen.
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Der 8. Senat wird sich in seiner Sitzung am 21. November 2024 (Aktenzeichen B 8 SO 5/23 R) um 11:30 Uhr im Jacob-Grimm-Saal mit der Frage zu befassen haben, wann die mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz neu gestaltete Auskunftspflicht von Angehörigen gegenüber dem Sozialamt greift.
Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit - insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule - bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre. Dies hat am 5. November 2024 der 12. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (Aktenzeichen B 12 BA 3/23 R).
Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Betriebsrentner können von dem 2020 eingeführten Freibetrag nicht profitieren. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 5. November 2024 in mehreren Verfahren entschieden (Aktenzeichen B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R).
Ist der im Jahr 2020 eingeführte Freibetrag von beitragspflichtigen Einnahmen aus Renten der betrieblichen Altersversorgung auch dann abzuziehen, wenn die Betroffenen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind? Mit dieser Frage befasst sich der 12. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 5. November 2024 ab 11:15 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 12 KR 9/23 R, B 12 KR 3/23 R, B 12 KR 11/23 R).
Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht Dr. Ruth Düring ist mit Erreichen der Altersgrenze zum 1. November 2024 in den Ruhestand getreten.
Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 15/22 R).
Hilfe zur Pflege beziehende Heimbewohner, die infolge ihrer Schwerbehinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV. Dies hat der 9. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 19. September 2024 entschieden.
Liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 26. September 2024 um 11:00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 2 U 15/22 R).
Der 9. Senat des Bundessozialgerichts wird sich am 19. September 2024 ab 10.15 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal mit der Frage befassen, ob Heimbewohner die Voraussetzungen zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr auch dann erfüllen, wenn sich ihre Bedürftigkeit allein auf den Bezug von Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des SGB XII beschränkt.
Personen, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung eine geschlechtsangleichende Behandlung von Mann zu Frau durchführen, können einen Anspruch auf Kryokonservierung ihrer Samenzellen haben. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 1 KR 28/23 R).
Haben Versicherte vor einer geschlechtsangleichenden Behandlung von Mann zu Frau gegen ihre Krankenkasse einen Anspruch auf Kryokonservierung von Samenzellen? Mit dieser Frage befasst sich der 1. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 28. August 2024 um 10:45 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 1 KR 28/23 R).
Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 ist Dr. Markos Uyanik zum Richter am Bundessozialgericht ernannt worden.
Die Verwaltungsleiterin des Bundessozialgerichts, Regierungsdirektorin Jutta Diehl, tritt mit Ablauf des Monats Juni 2024 in den Ruhestand.
Mit Ablauf des 30. Juni 2024 ist der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Bernd Schütze mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.
Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz stehen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 3/22 R).
Steht ein Krankenhauskoch unter Unfallversicherungsschutz, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung angebotenen Impfung gegen Schweinegrippe teilnimmt und Jahre später an Fieberschüben leidet? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 um 10 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 3/22 R).
Vom 17. bis 19. Juni 2024 findet die 56. Richterwoche des Bundessozialgerichts statt, die mit ihrem Motto „Geschichte und Rechtsprechung im Spiegel der Zeit“ im Zeichen des 70jährigen Bestehens der Sozialgerichtsbarkeit steht.
Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Das Bundessozialgericht hat der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Recht gegeben und die gegenteiligen Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben (Aktenzeichen B 12 BA 3/22 R).
Es liegt keine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden. Das hat der 5. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 5 R 10/23 R).
Sind Aufwendungen für eine betriebliche Jubiläumsfeier als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung auch dann beitragspflichtig, wenn sie später pauschal versteuert wurden und das Finanzamt dies akzeptierte? Darüber wird der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 23. April 2024 um 10:00 Uhr mündlich verhandeln und eine Entscheidung verkünden (Aktenzeichen B 12 BA 3/22 R).
Liegt eine verfassungswidrige Benachteiligung von Männern darin, dass Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zweifel bei der Mutter anerkannt werden? Hierüber wird der 5. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 18. April 2024 um 11.30 Uhr im Jacob-Grimm-Saal entscheiden (Aktenzeichen B 5 R 10/23 R).
Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungsschutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 14/21 R).
Steht ein Busunternehmer unter Unfallversicherungsschutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 21. März 2024 um 13 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 2 U 14/21 R).
Dr. Christine Fuchsloch, 1964 geboren, studierte Rechtswissenschaften zunächst in Frankfurt am Main, später wechselte sie nach Hamburg in die einstufige Juristenausbildung. Dort war sie nach ihrem Studium zunächst als Rechtsanwältin tätig und promovierte. 1993 begann sie ihre richterliche Laufbahn am Sozialgericht Hamburg.
Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts (Aktenzeichen B 8 AY 3/23 R) in seiner Sitzung am 29. Februar 2024 entschieden.