Pressemitteilungen
Die Pressemitteilungen des Bundessozialgerichts unterrichten im Vorfeld über für die Öffentlichkeit besonders bedeutsame oder interessante Verhandlungen. Über den Ausgang dieser Verfahren sowie andere wichtige Ereignisse berichten wir ebenfalls durch eine Pressemitteilung oder aktuelle Meldungen.
Sie können die Pressemitteilungen über unseren Newsletter-Verteiler beziehen. Bitte beachten Sie, dass die Pressemitteilungen keine amtlichen Veröffentlichungen des Bundessozialgerichts sind, sondern nur als Arbeitsunterlagen für Journalisten und Medienvertreter dienen.
Resultate 376 bis 389 von insgesamt 389
Wird ein Heilpädagoge auf der Basis von Honorarverträgen als Erziehungsbeistand im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe weitgehend weisungsfrei tätig und liegt das Honorar deutlich über der üblichen Vergütung fest Angestellter, ist er selbstständig tätig. Dies hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts am 31. März 2017 entschieden und damit die Urteile der Vorinstanzen bestätigt (Az. B 12 R 7/15 R).
Am 28. März 2017 ist Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D. Dr. Jürgen Volkmann im Alter von 88 Jahren verstorben.
Tritt eine Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen auch dann ein, wenn sich der Arbeitslose tatsächlich beworben, aber dies entweder überhaupt nicht oder nicht fristgerecht gegenüber der Arbeitsagentur nachgewiesen hat? Hierüber wird der 11. Senat des Bundessozialgerichts in zwei Revisionsverfahren am 4. April 2017 mündlich verhandeln und entscheiden (Az. B 11 AL 19/16 R und B 11 AL 5/16 R).
Für die Berechnung des Elterngeldes nach der Geburt eines Kindes macht es keinen Unterschied, ob eine frühere Schwangerschaft mit einer Lebend- oder einer Fehlgeburt geendet hatte, wenn die Schwangere im Anschluss an jene Schwangerschaft arbeitsunfähig an einer Depression erkrankt war. Dies hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am 16. März 2017 entschieden (Aktenzeichen: B 10 EG 9/15 R).
Macht es für die Berechnung des Elterngeldes für ein späteres Kind einen Unterschied, ob eine frühere Schwangerschaft mit einer Lebend oder einer Fehlgeburt endete, wenn die Schwangere im Anschluss an jene Schwangerschaft arbeitsunfähig an einer Depression erkrankte? Hierüber wird der 10. Senat des Bundessozialgerichts am Donnerstag, den 16. März 2017, um 10.00 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal mündlich verhandeln und eine Entscheidung verkünden (Aktenzeichen: B 10 EG 9/15 R).
Katrin Just
Mit Wirkung zum 1. März 2017 ist Frau Katrin Just zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden. Die Ernennungsurkunde wurde ihr am 21. Februar 2017 durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Thorben Albrecht ausgehändigt.
Andreas Schriever
Herr Richter am Bundessozialgericht Andreas Schriever tritt Ende Februar 2017 in den Ruhestand.
Auch bei einer Lücke von mehr als einem Monat zwischen früherem Arbeitslosengeldbezug und befristeter Rente wegen Erwerbsunfähigkeit wird nach dem Ende des Rentenbezugs Arbeitslosengeld als neuer Anspruch begründet. Dies hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts am 23. Februar 2017 entschieden (Az. B 11 AL 3/16 R).
Am 15. Februar 2017 ist Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D. Ulrich Sattler kurz vor seinem 80. Geburtstag verstorben.
Ist bei einer Lücke zwischen Arbeitslosengeld und befristeter Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nach dem Ende des Rentenbezugs Arbeitslosengeld als neuer Anspruch für eine längere Zeit zu gewähren oder besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nur noch im Umfang des Rests aus dem früheren Bezug vor der Rente? Hierüber wird der 11. Senat des Bundessozialgerichts am 23. Februar 2017 um 10.45 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal mündlich verhandeln und voraussichtlich ein Urteil fällen (Az. B 11 AL 3/16 R).
Der Geschäftsanfall beim Bundessozialgericht lag im vergangenen Jahr mit 3.691 Neueingängen in sämtlichen Verfahrensarten zwar deutlich unter dem des Jahres 2015; er war aber höher als in den "Rekordjahren" 2012 und 2013. Bei den Revisionen stiegen die Neueingänge gegenüber 2015 um 4,4 %, bei den Nichtzulassungsbeschwerden sanken sie dagegen um 13,2 %. Im Jahr 2016 entfielen somit auf jede Revision etwa 6,6 Nichtzulassungsbeschwerden (2012: circa 4,7; 2013: circa 5,4; 2014: circa 6; 2015: circa 7,9).
Beiträge, die für eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eines Hundes gezahlt werden, können vom Halter nicht vom Einkommen abgesetzt werden, um so höheres ergänzendes steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II zu erhalten. Dies hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts am 8. Februar 2017 entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (Az. B 14 AS 10/16 R).
Sind Versicherungsbeiträge, die eine Hundebesitzerin für eine Hundehaftpflichtversicherung entrichtet, von dem Einkommen abzuziehen, das im Rahmen der ergänzenden Gewährung von Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen ist? Darüber wird der 14. Senat des Bundessozialgerichts am 8. Februar 2017 um 10.00 Uhr mündlich verhandeln und voraussichtlich ein Urteil fällen (B 14 AS 10/16 R).
Am 21. Januar 2017 ist Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D. Dr. Friedrich Sprang im Alter von 84 Jahren verstorben.