Pressemitteilungen
Die Pressemitteilungen des Bundessozialgerichts unterrichten im Vorfeld über für die Öffentlichkeit besonders bedeutsame oder interessante Verhandlungen. Über den Ausgang dieser Verfahren sowie andere wichtige Ereignisse berichten wir ebenfalls durch eine Pressemitteilung oder aktuelle Meldungen.
Sie können die Pressemitteilungen über unseren Newsletter-Verteiler beziehen. Bitte beachten Sie, dass die Pressemitteilungen keine amtlichen Veröffentlichungen des Bundessozialgerichts sind, sondern nur als Arbeitsunterlagen für Journalisten und Medienvertreter dienen.
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Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Vergütung für Krankenhausbehandlungen, an denen ein Nichtarzt als vermeintlicher Arzt mitgewirkt hat. Der Vergütungsausschluss gilt auch dann, wenn dem Nichtarzt zuvor eine echte Approbationsurkunde ausgestellt worden ist. Er erstreckt sich allerdings nicht auf eigenständige und abgrenzbare Behandlungsabschnitte, an denen der Nichtarzt nicht mitgewirkt hat. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (B 1 KR 26/21 R).
Hat ein Krankenhaus Anspruch auf Vergütung für Behandlungen, an denen der vermeintliche Arzt P als Operateur mitgewirkt hat, der sich die Approbation durch Vorlage gefälschter Zeugnisse erschlichen hatte? Mit dieser Frage befasst sich der 1. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 26. April 2022 um 11.15 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (B 1 KR 26/21 R).
Mit Wirkung zum 1. April 2022 ist Barbara Geiger zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden.
Mit Wirkung zum 1. April 2022 ist Prof. Dr. Dagmar Oppermann zur Vorsitzenden Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden. Die Ernennungsurkunde wurde ihr im Rahmen einer Feierstunde am Bundessozialgericht durch die Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leonie Gebers ausgehändigt.
Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (B 2 U 13/20 R).
Mit Ablauf des 31. März 2022 tritt der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Ulrich Wenner mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.
Am 12. März 2022 ist der frühere Vizepräsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Otto Ernst Krasney, Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, im Alter von 89 Jahren verstorben.
Verzögert sich ein Gerichtsverfahren, weil der zuständige Richter erkrankt, kann das eine Entschädigungspflicht des Staates begründen. Das hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am 24. März 2022 entschieden (B 10 ÜG 2/20 R).
Steht eine Arbeitsplatzbewerberin bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen „Kennenlern-Praktikums“ unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Mit dieser Frage befasst sich der 2.Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 31. März 2022 um 11 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (B 2 U 13/20 R).
Muss der Staat Entschädigung zahlen, wenn sich ein Gerichtsverfahren wegen der Erkrankung eines Richters erheblich verzögert hat?
Mit dieser Frage befasst sich der 10. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am Donnerstag, 24. März 2022, um 14.15 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (B 10 ÜG 2/20 R).
Am Mittwoch, dem 9. März 2022 ist der frühere Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Günter Spielmeyer im Alter von 97 Jahren verstorben.
Am 8. Februar 2022 fand das Jahrespressegespräch des Bundessozialgerichts erneut im Online-Format statt, zu dem zahlreiche Medienschaffende zugeschaltet waren.
Mit Wirkung zum 17. Januar 2022 ist die Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht Dr. Miriam Meßling zur Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts ernannt worden.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ist Dr. Bettina Karl zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ist Julia Hahn zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ist Karen Krauß zur Vorsitzenden Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden. Sie übernimmt den Vorsitz des für die Sozial- und Eingliederungshilfe sowie das Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen 8. Senats. Die Ernennungsurkunde ist ihr im Rahmen einer Feierstunde am Bundessozialgericht bereits am 25. November 2021 überreicht worden.
Zum 31. Dezember 2021 tritt der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Pablo Coseriu in den Ruhestand. Die Entlassungsurkunde ist ihm im Rahmen einer Feierstunde am Bundessozialgericht bereits am 25. November 2021 überreicht worden.
Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 4/21 R).
Ein Profifußballverein ist nicht wegen Gemeinnützigkeit von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit, wenn das Finanzamt ihn als körperschaftssteuerpflichtig eingestuft hat. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 12/20 R).
Ist ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 8. Dezember 2021 um 11.30 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 4/21 R).
Ist es möglich, einen Profifußballverein wegen Gemeinnützigkeit von bestimmten Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung zu befreien? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 8. Dezember 2021 um 10.45 Uhr im Jacob-Grimm-Saal (Aktenzeichen B 2 U 12/20 R).
Mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 ist Dr. Jens Kaltenstein zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des für das soziale Entschädigungsrecht, das Schwerbehinderten- und Elterngeldrecht sowie den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren zuständigen 9./10. Senats. Die Ernennungsurkunde ist ihm im Rahmen einer Feierstunde im Bundessozialgericht vom Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Schlegel überreicht worden.
Der Vizepräsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Thomas Voelzke ist mit Ablauf des 30. November 2021 in den Ruhestand getreten. Die Entlassungsurkunde war ihm im Rahmen einer Feierstunde am Bundessozialgericht durch den Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Schlegel überreicht worden.
Der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel verabschiedete am 25. November 2021 im Elisabeth-Selbert-Saal den bisherigen Vizepräsidenten Prof. Dr. Thomas Voelzke und die Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Peter Becker und Pablo Coseriu aus dem Richterdienst. Zeitgleich wurden Dr. Jens Kaltenstein zum Vorsitzenden Richter und Karen Krauß zur Vorsitzenden Richterin ernannt sowie Julia Hahn, Dr. Bettina Karl, Dr. Frank Bockholdt und Dr. Benjamin Schmidt in ihrem Amt als neu gewählte Richterinnen und Richter am Bundessozialgericht begrüßt.
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 11. November 2021 entschieden, dass eine Entschädigung wegen eines immateriellen Schadens aufgrund überlangen Gerichtsverfahrens - anders als vom beklagten Jobcenter und dem Landessozialgericht angenommen - nicht als Einkommen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II zu berücksichtigen ist (Aktenzeichen B 14 AS 15/20 R).