Bundessozialgericht

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundessozialgericht ist bemüht, die Internetseite www.bsg.bund.de beziehungsweise www.bundessozialgericht.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung wurde am 17. Juli 2020 erstellt und am 6. Januar 2021 überarbeitet. Sie gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Internetseite. 

Barrierefreiheit

Unsere Internetseite wird mit dem Government Site Builder (GSB) erstellt, der die Erstellung barrierefreier Webangebote gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) unterstützt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

PDF-Downloads von Entscheidungen, Terminvorschauen und Terminberichten sind nicht barrierefrei oder nur barrierarm. Die Inhalte stehen auf der Internetseite aber auch in einem barrierefreien Format zur Verfügung.

Das Organigramm des Bundessozialgerichts ist zusätzlich zur Grafik und zum PDF-Download in einem beschreibenden Text dargestellt.

Feedback zur Barrierefreiheit und Kontakt

Sollten Sie auf unserer Internetseite auf andere Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist, an folgende E-Mail-Adresse: pressestelle@bsg.bund.de.

Sie können uns auch per Post, Telefon oder Telefax kontaktieren:

Bundessozialgericht
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel

Telefon: +49 (0) 561 3107 460
Telefax: +49 (0) 561 3107 474

Wenn Sie uns eine De-Mail schicken wollen, können Sie diese an bundessozialgericht@bsg.de-mail.de senden.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 18 527 2805
Telefax: +49 (0) 30 18 527 2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Zusatzinformationen

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