Keine Rechtsberatung
Das Bundessozialgericht darf Ihnen keine rechtlichen Fragen beantworten. Rechtsanwälte und andere speziell befugte Personen dürfen das. Dies steht im Rechtsdienstleistungsgesetz.
Keine Benennung von Entscheidungen
Das Bundessozialgericht darf Ihnen keine speziellen Entscheidungen zu einer Rechtsfrage nennen.
Keine Aufsicht über andere Gerichte und Behörden
Das Bundessozialgericht überwacht nicht die Gerichte und Behörden der Bundesländer. Es darf nicht in laufende Verfahren eingreifen.
Wenn Sie gegen eine Entscheidung vorgehen wollen, lesen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Diese finden Sie in der Entscheidung. Dort stehen auch die Kontaktinformationen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Vor dem Bundessozialgericht müssen Sie sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen.
Rechtsanwälte und Rechtslehrer an anerkannten Hochschulen der EU dürfen Sie vertreten. Auch Vertreter von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und anderen Vereinigungen sind erlaubt.
Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts können sich durch eigene Mitarbeiter mit Befähigung zum Richteramt vertreten lassen.
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