Aktenzeichen
Beim Bundessozialgericht eingehende Verfahren erhalten ein Aktenzeichen. Unter dem Aktenzeichen wird das Verfahren geführt. Alle zu dem Verfahren gehörenden Schriftstücke beziehungsweise Schriftsätze sind in die Akte aufzunehmen. Damit sie einfacher zugeordnet werden können, sollte im Schriftverkehr mit dem Bundessozialgericht immer das Aktenzeichen des betreffenden Verfahrens angegeben werden.
Aufbau
Die Aktenzeichen des Bundessozialgerichts werden nach einem festgelegten Muster vergeben.
Das Aktenzeichen wird gebildet aus:
- dem Großbuchstaben B (für Bundessozialgericht)
- der Nummer des zuständigen Senats (1 bis 12)
- dem oder den Großbuchstaben (maximal zwei), die das Sachgebiet (siehe unten) bezeichnen
- der laufenden Nummer im maßgeblichen Register
- den beiden letzten Zahlen der Jahreszahl
- der Bezeichnung des Registers (siehe unten)
Beispiel: B 7 AS 3/22 R ist das dritte Revisionsverfahren des 7. Senats des Bundessozialgerichts des Jahres 2022, das sich mit Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende befasst.
Sachgebiete
Für die Sachgebiete gelten folgende Großbuchstaben:
- R für Gesetzliche Rentenversicherung
- BA für Verfahren nach § 7a SGB IV (Feststellung des Erwerbsstatus) sowie § 28p SGB IV (Betriebsprüfung) und § 28q SGB IV (Prüfung bei den Einzugsstellen und den Trägern der Rentenversicherung)
- RS für Streitigkeiten nach § 17 AAÜG und andere
- KR für Gesetzliche Krankenversicherung
- KA für Vertragsarztrecht beziehungsweise Vertragszahnarztrecht
- AL für Arbeitslosenversicherung und übrige Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit
- KG für Kindergeld
- EG für Elterngeld und Erziehungsgeld
- LW für Alterssicherung der Landwirte und Zusatzversorgung
- U für Gesetzliche Unfallversicherung
- P für Pflegeversicherung
- V für Soziales Entschädigungsrecht
- SB für Schwerbehindertenrecht
- A für Aufsichtsrecht
- SF für Sonstiges
- AS für Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SO für Sozialhilfe
- AY für Asylbewerberleistungsgesetz
- BL für Blindengeld beziehungsweise Blindenhilfe
- KS für Künstlersozialversicherung
- ÜG für Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Register
Für die Register gelten folgende Großbuchstaben:
- R für Revisionsregister
- B für Beschwerderegister
- BH für Register bei Anträgen außerhalb eines anhängigen Verfahrens (insbesondere Anträge auf Prozesskostenhilfe)
- GS für Register des Großen Senats
- S für Register von Sondersachen
- KL für Klageregister (erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundessozialgerichts)
- AR für Allgemeines Register
- C für Register der Anhörungsrüge-Verfahren