Bundessozialgericht

Ausstellung "Menschenrechte"

Datum 06.06.2019

Vom 6. Juni 2019 bis 30. September 2019 zeigt das Bundessozialgericht Bilder von Antje Wichtrey zu den Menschenrechten.

Antje Wichtrey

Menschenrechte Menschenrechte Quelle: Antje Wichtrey

Täglich sehen, lesen und hören wir von Diskriminierung, Freiheitsberaubung, Sklavenhandel, von Verletzungen der Menschenrechte. Wenn ich ehrlich bin: Bevor die Idee für dieses Kunstprojekt in meinem Kopf Raum einnahm, hatte ich die Menschenrechtscharta auch noch nicht gelesen. Beschämt musste ich mir eingestehen, dass ich nach 13 Schul- und vier Studienjahren nicht genau wusste, was sie sind: diese Menschenrechte. Was bedeuten sie eigentlich? Artikel für Artikel? Wort für Wort? Beim ersten Lesen bin ich überrascht: klare, einfache, eindringliche Sätze, an manchen Stellen fast poetisch: Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. - Niemand darf willkürlich festgenommen werden, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. - Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Aber: was heißen diese Rechtsversprechen, wenn die Realität der hoffnungsvollen Idee von Menschenrechtsgarantien ständig widerspricht?

Sicher ist es besser, einen positiven Gegenentwurf zu haben, als keinen: diese Erzählung, dass es anders sein kann, einen weltweit gültigen Wertekatalog, ein Wegweiser und Bezugspunkt beim Kampf um ein menschenwürdiges Leben ohne Angst und Schrecken. Mit den Bildern möchte ich Sie einladen, die Menschenrechte zu lesen und so einen Raum mehr zu schaffen, in dem dieser Traum von einem friedlichen Zusammenleben erzählt wird.

Flyer Ausstellung "Menschenrechte" von Antje Wichtrey

Prof. Dr. Rainer Schlegel

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ - Bis zur Verkündung dieser vier Sätze des Artikel 1 des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 hat das deutsche Volk einen langen Weg zurückgelegt.

Anknüpfend an Vorbilder in der Virginia Bill of Rights von 1776 sowie der Déclaration des Droits de l´Homme et du Citoyen von 1789 formuliert 1848 auch die Nationalversammlung der Frankfurter Paulskirche einen Grundrechtekatalog. Diesen hebt die Bundesversammlung allerdings nach gescheiterter Revolution drei Jahre später wieder auf, rückwirkend! Erst das Aus der Monarchie nach Ende des Ersten Weltkrieges und die Revolution von 1918/19 ebnen in Deutschland den Weg zum modernen Verfassungsstaat. Im August 1919 findet erstmals ein moderner Grundrechtekatalog Eingang in die Weimarer Reichsverfassung. Versagt allerdings - wie in der NS-Zeit - der Verfassungsstaat, ist es um in der Verfassung festgeschriebene Grund- und Menschenrechte schlecht bestellt. Vornehmste Aufgabe des demokratischen Rechtsstaates ist es, die Grundrechte zu achten und zu schützen. Das Grundgesetz bleibt hierbei aber nicht stehen. Freiheit und Gleichheit sollen nicht nur auf dem Papier stehen. Aufgabe des sozialen Rechtsstaates ist es auch, die Grundrechte zur Entfaltung zu bringen und Grundlagen dafür zu schaffen, dass der Einzelne von seinen Grundrechten tatsächlich Gebrauch machen kann. Sache des Souveräns, des Volkes, ist und bleibt es, den demokratischen Verfassungsstaat zu verteidigen.

Grund- und Menschenrechte aus sozialrechtlicher Sicht - 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung - 70 Jahre Grundgesetz

Ausstellungsort

Bundessozialgericht
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel

Ausstellungsdauer

6. Juni 2019 bis 30. September 2019

Öffnungszeiten ab 6. Juni 2019

Montag, Dienstag und Donnerstag 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr - 20:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 14:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage geschlossen

Eintritt frei

Kontakt

Bundessozialgericht
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel
Telefon: + 49 (0) 561 3107 460
Telefax: +49 (0) 561 3107 474
E-Mail: Pressestelle@bsg.bund.de

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