VdK-Juristentagung im Bundessozialgericht
Datum 17.09.2019
Am 17. September 2019 konnte der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, aus Anlass der Juristentagung des Sozialverbands VdK Deutschland e.V. rund 200 Prozessvertreterinnen und Prozessvertreter des VdK Deutschland im Elisabeth-Selbert-Saal des Bundessozialgerichts begrüßen. In seiner Ansprache betonte der Präsident die Bedeutung der Sozialverbände bei der Gewährleistung sozialrechtlichen Rechtsschutzes. "Die Verbände - und damit auch der VdK - spielen im Sozialstaat der Bundesrepublik eine bedeutende Rolle. Sie artikulieren nicht nur Interessen ihrer Mitglieder; vielmehr sorgen sie auch dafür, dass soziale Rechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden".
Am 16. und 17. September 2019 führt der Sozialverband VdK Deutschland e.V. für seine Juristinnen und Juristen eine Fachtagung in Kassel durch. Der Sozialverband VdK Deutschland e.V. ist ein gemeinnütziger Verband. Mit bundesweit mehr als zwei Millionen Mitgliedern ist er der größte Sozialverband in Deutschland. Er ist organisiert in 13 Landesverbänden und vertritt seine Mitglieder in Widerspruchs- und Klageverfahren in allen sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.