Netzwerk Sozialrecht - Auftaktveranstaltung am Bundessozialgericht
Datum 18.09.2019
Mit einer hochrangig besetzten Auftaktveranstaltung unter dem Titel "Verfassung des Sozialstaats? Ein Netzwerk für das Sozialrecht" stellte sich am 18. September 2019 das "Netzwerk Sozialrecht" am Bundessozialgericht der interessierten Fachwelt vor. Getragen von der Friedrich-Ebert-Stiftung, Landesbüro Thüringen, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und in Zusammenarbeit mit dem Hugo-Sinzheimer-Institut für Arbeitsrecht, der DGB Rechtsschutz GmbH sowie der Universität Bayreuth diskutierten rund 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmer über aktuelle Fragen des Sozialstaats.
Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts
In ihren Grußworten betonten Prof. Dr. Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, und Nermin Fazlic, Leiter der Abteilung I, Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt und der sozialen Marktwirtschaft, im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, die Bedeutung des Sozialstaats. "Nicht nur im Wissen darum, dass in Deutschland im Jahr 2018 fast jeder dritte Euro zur Finanzierung steuer- und beitragsfinanzierter Sozialleistungen eingesetzt worden ist, darf Sozialrecht kein Schattendasein führen", so Präsident Schlegel. "Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass mit dem Netzwerk Sozialrecht eine dynamische Plattform geschaffen worden ist, die sich zur Aufgabe gesetzt hat, einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Sozialstaats zu leisten".
Nach einem Überblick über die Entwicklung des Sozialrechts unter dem Titel "Sozialstaat - Woher und Wohin" von Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität Bayreuth, und der Darstellung des Sozialstaats in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Udo Steiner, wurden am Nachmittag konkrete Bereiche des Sozialstaats in Streitgesprächen näher beleuchtet. Neben der Finanzierung des Sozialstaats (Dr. Stephan Fasshauer, Direktor Deutsche Rentenversicherung Bund und Prof. Dr. Constanze Janda, Universität Speyer) wurde die Bedeutung hinreichender personeller Ausstattung für einen funktionierenden Sozialstaat beleuchtet (Eva Kühne-Hörmann, Hessische Staatsministerin der Justiz und Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts).