Bundessozialgericht

Jahrespressegespräch 2020

Datum 06.02.2020

Der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel hat am 4. Februar 2020 im Rahmen des Jahrespressegesprächs den Jahresbericht des Bundessozialgerichts für das vergangene Jahr vorgestellt.

"Die Verfahrensentwicklung beim Bundessozialgericht war 2019 erneut gekennzeichnet durch einen Eingangsrückgang bei den Revisionen und in geringerem Umfang auch bei den Nichtzulassungsbeschwerden, während die Zahl der regelmäßig aufwändig zu bearbeitenden Prozesskostenhilfe-Verfahren um fast 20% deutlich angestiegen ist. Erheblich verringert hat sich in 2019 die Verfahrenslaufzeit in allen Verfahrensarten", so der Präsident.

Im Jahr 2019 lag der Geschäftsanfall beim Bundessozialgericht mit 2.979 Neueingängen in sämtlichen Verfahrensarten, davon 300 Revisionen und 1.726 Nichtzulassungsbeschwerden, etwas unter dem Niveau des Vorjahres. Erledigt wurden 2019 insgesamt 356 Revisionen und 1.681 Nichtzulassungsbeschwerden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Revisionen betrug 11,1 Monate; 51,7% der Verfahren wurden innerhalb eines Jahres entschieden. Auch die Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wurden zeitnah, nämlich in durchschnittlich 5,1 Monaten, einer Entscheidung zugeführt. 89,4% aller Beschwerdeverfahren sind innerhalb eines Jahres, 67,2% innerhalb von sechs Monaten beendet worden.

Präsident Schlegel nahm die Vorstellung des Jahresberichts 2019 auch zum Anlass, die Bedeutung des Sozialstaats für ein funktionierendes Gemeinwesen zu betonen. „Es wäre aus meiner Sicht sehr wünschenswert, wenn sich die Öffentlichkeit in stärkerem Maße mit den Grundlagen des Sozialstaates beschäftigen würden, zum Beispiel mit der Frage, was Sache der beitragsfinanzierten Sozialversicherung, was der steuerfinanzierten Fürsorge ist. Die Dinge sind zugebenermaßen sehr komplex. Aber gerade deshalb muss man sich um Verständlichkeit bemühen und sich damit auseinandersetzen“, so der Präsident. „Ergebnis könnte vielleicht eine kritischere Sicht auf manche realitätsferne Äußerung und Vorstellungen aus Politik und Verbänden zum Umbau und weiteren Ausbau des Sozialstaates sein.“

Jahresbericht 2019

Rede des Präsidenten des Bundessozialgerichts aus Anlass des Jahrespressegesprächs 2020

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