Parität am Bundessozialgericht
Datum 01.04.2022
Erstmals seit seiner Gründung im Jahr 1954 ist das Bundessozialgericht paritätisch besetzt. Mit der Ernennung einer weiteren Bundesrichterin zum 1. April 2022 werden die insgesamt 42 Richterinnen- und Richterstellen des obersten deutschen Sozialgerichts je zur Hälfte mit Frauen und Männern besetzt sein.
Ebenfalls zum 1. April 2022 erhöht sich der Frauenanteil bei den Senatsvorsitzenden. Durch die Ernennung einer weiteren Vorsitzenden Richterin leiten - einschließlich Präsident und Vizepräsidentin - 6 Vorsitzende Richterinnen und 4 Vorsitzende Richter die insgesamt 12 Senate des Bundessozialgerichts.
Paritätische Besetzung bei den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern am Bundessozialgericht zum 1. April 2022
Quelle: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundessozialgerichts
Von den 116 gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, die an der Rechtsprechung der Senate des Bundessozialgerichts mitwirken, sind 49 Frauen und 67 Männer.