Bundessozialgericht

Parität am Bundessozialgericht

Datum 01.04.2022

Erstmals seit seiner Gründung im Jahr 1954 ist das Bundessozialgericht paritätisch besetzt. Mit der Ernennung einer weiteren Bundesrichterin zum 1. April 2022 werden die insgesamt 42 Richterinnen- und Richterstellen des obersten deutschen Sozialgerichts je zur Hälfte mit Frauen und Männern besetzt sein.

Ebenfalls zum 1. April 2022 erhöht sich der Frauenanteil bei den Senatsvorsitzenden. Durch die Ernennung einer weiteren Vorsitzenden Richterin leiten - einschließlich Präsident und Vizepräsidentin - 6 Vorsitzende Richterinnen und 4 Vorsitzende Richter die insgesamt 12 Senate des Bundessozialgerichts.

Die Grafik zeigt die paritätische Besetzung bei den 42 Berufsrichterinnen und Berufsrichtern am Bundessozialgerichts zum 1. April 2022: 22 Berufsrichterinnen, davon 6 Vorsitzende Richterinnen und 22 Berufsrichter, davon 4 Vorsitzende Richter Paritätische Besetzung bei den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern am Bundessozialgericht zum 1. April 2022 Quelle: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundessozialgerichts

Von den 116 gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, die an der Rechtsprechung der Senate des Bundessozialgerichts mitwirken, sind 49 Frauen und 67 Männer.

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