Bundessozialgericht

Jahresbericht 2023 vorgestellt

Datum 06.02.2024

Der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel hat am 6. Februar 2024 im Rahmen des Jahrespressegesprächs den Jahresbericht des Bundessozialgerichts für das Jahr 2023 vorgestellt.

Der Präsident des Bundessozialgericht Prof. Dr. Rainer Schlegel steht anlässlich des Jahrespressegesprächs 2024 an einem Rednerpult, links daneben ist eine Europafahne und eine Deutschlandfahne zu sehen.

Im Jahr 2023 sind insgesamt 2.537 Verfahren, gerechnet über alle Verfahrensarten, beim Bundessozialgericht eingegangen. Damit liegen die Eingangszahlen insgesamt leicht unter dem Niveau des Vorjahres (2.679 Verfahren).

Zurückgegangen ist die Zahl der Neueingänge bei den Revisionen von 229 Verfahren im Vorjahr auf 204 Verfahren in 2023 (minus 10,9 Prozent). Ebenfalls zurückgegangen sind die Neueingänge bei den Nichtzulassungsbeschwerden (2023: 880; 2022: 1.030; minus 14,6 Prozent). Privatschriftlich eingelegte Nichtzulassungsbeschwerden werden seit dem 1. Januar 2022 im „Allgemeinen Register“ erfasst. Die Eingangszahlen in diesem Register sind von 617 Verfahren im Jahr 2022 auf 642 Verfahren im Jahr 2023 gestiegen, was einem statistischen Anstieg um 4,1 Prozent entspricht.

Erledigt wurden 2023 216 Revisionen (2022: 236), 903 Nichtzulassungsbeschwerden (2022: 1.178) und 632 Verfahren, die im „Allgemeinen Register“ eingetragen waren (2022: 560). Der Bestand an unerledigten Revisionen am Jahresende 2023 hat sich gegenüber dem Jahresanfang um rund 4,4 Prozent verringert. Insgesamt ist der Bestand der unerledigten Verfahren über alle Verfahrensarten hinweg leicht rückläufig (986 Anfang 2023, 954 Ende 2023).

2023 wurde über 598 Anträge auf Prozesskostenhilfe entschieden (2022: 599). Bei den Eingängen ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen (2023: 576, 2022: 620; minus 7,1 Prozent).

Bei den Anhörungsrügen ist in 2023 eine Zunahme um 25,8 Prozent festzustellen.Waren in 2022 noch 155 Anhörungsrügen neu eingegangen, so konnten in 2023 195 Neueingänge verzeichnet werden. Erledigt wurden 183 Anhörungsrügen (2022: 163).

Die durchschnittliche Verfahrensdauer der im Jahr 2023 erledigten Revisionen betrug 14,4 Monate gegenüber 14,5 Monaten im Jahr 2022. 38 Prozent der Verfahren wurden innerhalb eines Jahres erledigt (2022: 33,9 Prozent).

Die Nichtzulassungsbeschwerden konnten in durchschnittlich 5,6 Monaten abgeschlossen werden(2022: durchschnittlich 5,2 Monate). 89,7 Prozent der Verfahren sind innerhalb eines Jahres, 61,2 Prozent der Verfahren sogar innerhalb von sechs Monaten entschieden worden.

Jahresbericht 2023

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