Neuer Vizepräsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Thomas Voelzke
Ausgabejahr 2017
Nummer 26
Datum 20.06.2017
Prof. Dr. Thomas Voelzke
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Thomas Voelzke zum Vizepräsidenten des Bundessozialgerichts ernannt. Staatssekretär Thorben Albrecht überreichte ihm am 20. Juni 2017 die Ernennungsurkunde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Prof. Dr. Thomas Voelzke folgt im Amt des Vizepräsidenten Dr. Rainer Schlegel nach, der am 1. Oktober 2016 Präsident des Bundessozialgerichts geworden ist. Prof. Dr. Thomas Voelzke, geboren 1956 in Elmshorn, studierte in Kiel und Hamburg Rechtswissenschaften. Im Jahre 1985 trat er in die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Schleswig-Holstein ein. Von 1989 bis 1991 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht abgeordnet. 1992 wurde er in Mecklenburg-Vorpommern zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Seit dem 1. Januar 1997 ist er Richter am Bundessozialgericht. Am 1. Dezember 2009 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt. Er übt den Vorsitz in dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 4. Senat und in dem für das Recht der Arbeitsförderung zuständigen 11. Senat aus.
Seit 1997 ist Prof. Dr. Voelzke Dokumentationsreferent und von November 2004 bis Februar 2014 auch Pressereferent des Bundessozialgerichts. Er engagiert sich als Vorsitzender verschiedener Gremien für die Fortentwicklung des Rechtsinformationssystems der Bundesrepublik Deutschland.
Thomas Voelzke ist nebenamtlich seit 2003 als Lehrbeauftragter - seit 2010 als Honorarprofessor - an der Humboldt-Universität zu Berlin tätig. Er ist einer breiten Fachwelt als Autor zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen und als Herausgeber renommierter juristischer Erläuterungswerke und Zeitschriften bekannt..