Neuer Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Pablo Coseriu
Ausgabejahr 2017
Nummer 27
Datum 20.06.2017
Pablo Coseriu
Richter am Bundessozialgericht Pablo Coseriu wurde am 20. Juni 2017 zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt. Die Ernennungsurkunde wurde ihm von Staatssekretär Thorben Albrecht im Bundesministerium für Arbeit und Soziales überreicht. Er übernimmt den Vorsitz des für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen 7./8. Senats.
Pablo Coseriu wurde 1958 als Kind einer italienischen Mutter und eines uruguayischen Vaters in Montevideo (Uruguay) geboren. Die deutsche Staatsangehörigkeit wurde ihm im Februar 1989 verliehen. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung war er zunächst als Rechtsanwalt tätig. 1990 wurde er zum Richter auf Probe mit Dienstleistungsauftrag am Sozialgericht Kassel ernannt. Ab März 1993 war er in den Geschäftsbereich des Thüringer Justizministeriums abgeordnet. Seine Ernennung zum Richter am Sozialgericht Kassel erfolgte im Mai 1993. Von 1993 bis 2006 war er Präsidialrichter des Thüringer Landessozialgerichts. Seine Versetzung und Ernennung zum Richter am Thüringer Landessozialgericht erfolgte im Mai 1995. Am 1. Oktober 1998 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt. Seit dem 1. Juli 2007 ist er Richter am Bundessozialgericht. Dort war er zuletzt Mitglied des für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senats und unter anderem als Präsidialreferent tätig.
Pablo Coseriu ist durch zahlreiche Veröffentlichungen - insbesondere im Bereich des Arbeitsförderungsrechts und der Grundsicherung für Arbeitsuchende - hervorgetreten.