Bundessozialgericht

Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Norbert Bernsdorff tritt mit Ablauf des 28. Februar 2018 in den Ruhestand

Ausgabejahr 2018
Nummer 5
Datum 28.02.2018

Prof. Dr. Norbert Bernsdorff, geboren 1954 in Hildesheim, war nach Studium und Referendarzeit zunächst als Richter beim Verwaltungsgericht Hannover tätig, 1991 wechselte er in die Sozialgerichtsbarkeit. Von September 1994 bis Juni 1999 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, von März 2000 bis Februar 2004 als Referatsleiter für Verfassungsrecht, Europarecht, Arbeits- und Sozialrecht an das Niedersächsische Justizministerium.

Im Mai 2004 wurde Prof. Dr. Norbert Bernsdorff zum Richter am Bundessozialgericht ernannt und gehörte seitdem dem für das Versicherungs- und Beitragsrecht zuständigen 12. Senat an.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit war und ist Prof. Dr. Norbert Bernsdorff in der juristischen Ausbildung engagiert, insbesondere durch Vorlesungen zum Sozialrecht an der Philipps-Universität Marburg, deren Honorarprofessor er seit Mai 2015 ist.

Das wissenschaftliche Interesse von Prof. Dr. Norbert Bernsdorff reicht aber über das Sozialrecht hinaus. So beschäftigt er sich schon viele Jahre mit der Europäischen Grundrechtecharta, Veröffentlichungen zum Verfassungsrecht - auch in spanischer und englischer Sprache - runden das wissenschaftliche Tätigkeitsfeld ab. Im Ruhestand beabsichtigt Prof.  Dr. Norbert Bernsdorff weiterhin im internationalen Kontext tätig zu sein, vorzugsweise im Südkaukasus und in Lateinamerika.

Die Kolleginnen und Kollegen wünschen ihm für den neuen Lebensabschnitt und den damit verbundenen Projekten alles Gute!

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir verwenden ausschließlich Sitzungs-Cookies, die für die einwandfreie Funktion unserer Webseite erforderlich sind. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies einsetzen. Unsere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den Link Datenschutz.

OK