Richter am Bundessozialgericht Bernd Mutschler zum Präsidenten des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ernannt
Ausgabejahr 2018
Nummer 18
Datum 20.03.2018
Richter am Bundessozialgericht Bernd Mutschler wurde am heutigen Tag vom Minister der Justiz und für Europa des Landes Baden-Württemberg, Guido Wolf, MdL, zum Präsidenten des Landessozialgerichts Baden-Württemberg ernannt. Gleichzeitig scheidet er als Richter aus dem Bundessozialgericht aus.
Herr Bernd Mutschler, geboren in Rastatt, studierte an der Universität Freiburg Rechtswissenschaften. 1987 legte er die erste und 1990 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Von 1994 bis 1996 war er zunächst Richter am Sozialgericht Karlsruhe, von Januar 1997 bis Dezember 1998 als wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Jahre 2001 wurde er zum Richter am Landessozialgericht Baden-Württemberg ernannt. Ab Juni 2005 war Herr Mutschler Vizepräsident des Sozialgerichts Karlsruhe.
Mit Wirkung vom 1. Juli 2007 wurde Herr Mutschler zum Richter am Bundessozialgericht ernannt und gehörte dort zunächst dem damals für die gesetzliche Rentenversicherung zuständigen 4. Senat an, bevor er von August 2008 bis Ende 2013 Mitglied des für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senats war. Danach wechselte er in den für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen 11. Senat, dem er - wie zusätzlich dem für Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 4. Senat ab Januar 2016 - bis Ende 2017 angehörte. Ab Januar 2015 war Herr Mutschler stellvertretender Vorsitzender im 11. Senat und seit Januar 2018 zudem Mitglied des 4./14. Senats.
Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Herr Mutschler auch in verschiedenen gerichtlichen Gremien. So war er Mitglied der Bibliotheks- und der Dokumentationskommission, des Präsidiums und des Präsidialrats.
Herr Mutschler ist zudem Mitherausgeber und Autor zahlreicher Kommentare und Handbücher, unter anderem zum gesamten Sozialversicherungsrecht und zum SGB III.