Richter am Bundessozialgericht Dr. Matthias Röhl zum Richter am Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen gewählt
Ausgabejahr 2018
Nummer 21
Datum 23.03.2018
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 21. März 2018 Richter am Bundessozialgericht Dr. Matthias Röhl zum Richter am Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen gewählt. Das Amt des Landesverfassungsrichters wird Dr. Röhl im Nebenamt ausüben.
Richter am Bundessozialgericht Dr. Matthias Röhl gehört seit 2014 dem Bundessozialgericht an. Er ist dem 9. und 10. Senat des Gerichts zugewiesen. Diese Senate sind zuständig für Fragen der Kriegsopfer- und Soldatenversorgung, des Impfschadensrechts, der Gewaltopferentschädigung, des Schwerbehindertengesetzes, der Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer, der landwirtschaftlichen Altersversorgung sowie des Elterngelds.
Dr. Röhl nahm seine richterliche Tätigkeit im Jahr 2001 am Verwaltungsgericht Köln auf; von 2002 bis 2004 war er an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet und von 2005 bis 2007 an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. 2007 erfolgte mit seiner Ernennung zum Richter am Landessozialgericht der Wechsel in die Sozialgerichtsbarkeit.