Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D. Artur May verstorben
Ausgabejahr 2019
Nummer 11
Datum 24.04.2019
Am 17. März 2019 ist Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D. Artur May im Alter von 96 Jahren verstorben.
Artur May legte 1949 die erste und 1951 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Nach kurzer richterlicher Tätigkeit am Landgericht Düsseldorf trat er in den höheren Dienst der Ruhrknappschaft Bochum ein. Bald nach Errichtung des Bundessozialgerichts war Artur May zunächst im Wege der Abordnung vier Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundessozialgericht. Bis zur Ernennung zum Bundesrichter beim Bundessozialgericht am 21. August 1969 war er Richter am Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Essen.
Am Bundessozialgericht gehörte Artur May dem für die Knappschaftsversicherung und die Unfallversicherung für den Bergbau zuständigen 5a-Senat und dem für die Arbeiterrentenversicherung zuständigen 5b-Senat als stellvertretender Vorsitzender an. Ab Januar 1983 übernahm er den Vorsitz des für Angelegenheiten der Krankenversicherung zuständigen 8. und des für Konkursausfallgeld- und Kindergeldstreitigkeiten zuständigen 10. Senats. Im Jahr 1988 übernahm der 8. Senat unter dem Vorsitz von Herrn May die Angelegenheiten der Knappschaftsversicherung und der Unfallversicherung für den Bergbau vom 5a-Senat. Von 1979 bis 1986 war er Beisitzer am Richterdienstgericht des Bundes.
Am 30. November 1989 wurde Artur May das Große Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.