Richterin am Bundessozialgericht Karin Hannappel tritt in den Ruhestand
Ausgabejahr 2019
Nummer 33
Datum 01.08.2019
Zum 1. August 2019 ist Richterin am Bundessozialgericht Karin Hannappel in den Ruhestand getreten.
Karin Hannappel wurde 1955 in Gelsenkirchen geboren. Ihr erstes Staatsexamen legte sie 1979, ihr zweites Staatsexamen 1982 ab. Seit 1983 war sie zunächst Richterin in der ordentlichen Gerichtsbarkeit beim Amts- und Landgericht Wiesbaden mit Schwerpunkt Zivilrecht. 1992 erfolgte der Wechsel in die Verwaltungsgerichtsbarkeit; dabei war sie von November 1994 bis Juli 1997 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 2002 wurde Karin Hannappel zur Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof ernannt und war dort auch als besondere Frauenbeauftragte für die hessische Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig.
2006 wechselte Karin Hannappel an das Hessische Landessozialgericht, wo sie für Streitigkeiten aus den Gebieten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe, dem Asylbewerberleistungsgesetz, der Arbeitsförderung und der Unfallversicherung zuständig war.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2010 wurde Karin Hannappel zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt. Hier gehörte sie bis zu ihrem Ausscheiden dem für Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 14., und seit dem Jahr 2018 auch dem 4. Senat an. Sie hat, auch als Berichterstatterin, an zahlreichen weitreichenden, das Rechtsgebiet prägenden Entscheidungen mitgewirkt.