Das Bundessozialgericht auf Twitter
Ausgabejahr 2019
Nummer 40
Datum 16.09.2019
Seit dem 16. September 2019 informiert das Bundessozialgericht auch auf Twitter.
Über www.twitter.com/bsg_bund twittert die Pressestelle des Bundessozialgerichts aktuelle Informationen wie Pressemitteilungen, Terminvorschauen und Terminberichte. Informiert wird aber auch über besondere Ereignisse und Veranstaltungen im Bundessozialgericht. Die Tweets werden in der Regel zeitgleich mit der Veröffentlichung der Meldung auf der Internetseite des Gerichts www.bsg.bund.de abgesetzt.
Twitter steht nicht als Kommunikationsmittel für Rechtsmittel, Anträge und sonstige Schriftsätze im gerichtlichen Verfahren oder für sonstige Anfragen an das Bundessozialgericht und seine Pressestelle zur Verfügung.