Bundessozialgericht

Festakt am Bundessozialgericht

Ausgabejahr 2019
Nummer 55
Datum 21.11.2019

Am 20. November 2019 wurden im Rahmen eines Festaktes durch die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales Anette Kramme die bereits im Juli 2018 vom Richterwahlausschuss gewählten Richterinnen Dr. Petra Maria Knorr und Judit Neumann mit Wirkung vom 20. November 2019 und die Richterin Dr. Miriam Hannes sowie der Richter Dr. Christian Burkiczak jeweils mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zu Richtern am Bundessozialgericht ernannt. Zugleich wurde Richter am Bundessozialgericht Andreas Heinz mit Wirkung zum 1. Januar 2020 zum Vorsitzenden Richter am Bundessozialgericht ernannt und Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Ernst Hauck mit Erreichen der Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2020 in den Ruhestand verabschiedet. Offiziell verabschiedet wurden zudem die bereits im laufenden Jahr in den Ruhestand getretenen Bundesrichter, die Richterin am Bundessozialgericht a.D. Karin Hannappel und der Richter am Bundessozialgericht a.D. Dr. Bernhard Koloczek.


In Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste, darunter auch die Hessische Ministerin der Justiz Eva Kühne-Hörmann, wünschte der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel den ernannten Kolleginnen und dem Kollegen, sich die Freude, die mit diesem Tag verbunden sei, möglichst lange zu bewahren. Zugleich erinnerte er daran, dass der grundgesetzlich garantierten Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter vor dem Hintergrund des nationalsozialistischen Terrors eine besondere Bedeutung zukomme und keine Selbstverständlichkeit sei. „Wir haben diese verfassungsrechtlich verbürgte Stellung, weil uns das Grundgesetz die rechtsprechende Gewalt ‚anvertraut‘. Aus diesem ‚Anvertrauen‘ folgt Verantwortung“, so Schlegel. „Es geht um die Menschen, die vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit Rechtsschutz suchen. Wir vermitteln uns durch Wort und Schrift. Und wir sollten - wie alle, denen ein öffentliches Amt übertragen ist - unsere Worte sorgsam wählen“.

Frau Staatssekretärin Kramme dankte den Richterinnen und Richtern der Sozialgerichtsbarkeit für ihren Beitrag zum Gelingen des Sozialstaates und zur Sicherung des sozialen Friedens. „Die Rechtsuchenden merken, dass sie mit ihren Anliegen ernst genommen werden, wenn sie vor den Sozialgerichten klagen“, so die Staatssekretärin. Aufgabe der Politik sei es nicht nur, Gesetze möglichst verständlich zu gestalten, sondern auch die für die Gewährleistung effektiven und damit auch möglichst schnellen Rechtsschutzes nötigen Mittel bereit zu stellen. Sie ermunterte die neu ernannten Richterinnen und Richter, sich im Bewusstsein um die Bedeutung des neuen Amtes weiterhin engagiert für die Belange der Rechtsuchenden und der Fortbildung des Sozialrechts einzusetzen.

Musikalisch umrahmt wurde der Festakt durch das Kammerensemble des Heeresmusikkorps Kassel unter Leitung von Hauptfeldwebel Volker Löser.

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