Neue Richterinnen am Bundessozialgericht
Ausgabejahr 2019
Nummer 56
Datum 21.11.2019
Mit Wirkung zum 20. November 2019 sind Dr. Petra Maria Knorr und Judit Neumann zu Richterinnen am Bundessozialgericht ernannt worden.
Dr. Petra Maria Knorr studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Mainz und begann nach ihrem zweiten Staatsexamen im September 1997 ihre richterliche Laufbahn beim Sozialgericht Dortmund. 2004 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen ernannt.
Am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht in Köln schloss sie 2005 ihre Promotion zum Thema "Der Vergleich der Invaliditätsrenten in Deutschland und den Niederlanden" ab.
Zwischen 2011 und 2014 leitete Dr. Knorr im Justizministerium Nordrhein-Westfalen unter anderem das für das Sozialrecht zuständige Referat in der Abteilung Öffentliches Recht und Zivilrecht. Anschließend kehrte sie an das Landessozialgericht zurück. Ende 2016 wurde sie erneut an das Justizministerium als Leiterin des Kabinett-, Landtags- und Bundesratsreferats abgeordnet. Ab Herbst 2017 leitete sie das Stabsreferat des Staatssekretärs der Justiz.
Dr. Knorr prüft in der zweiten juristischen Staatsprüfung und ist ausgebildete Mediatorin. Sie kommentiert im Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung sowie dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende - und ist Mitglied der Deutsch-Niederländischen Juristenkonferenz.
Dr. Knorr ist verheiratet und Mutter zweier Kinder.
Judit Neumann, in Magdeburg geboren, studierte nach einer Berufsausbildung Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Nach ihrem Referendariat nahm sie im Jahr 2006 die Tätigkeit als Richterin am Sozialgericht Halle auf.
Von 2011 bis 2013 erfolgte eine Abordnung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht und im Anschluss bis Mitte 2014 an das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt. Im Dezember 2015 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht ernannt.
Judit Neumann ist Mitautorin in Kommentaren zum Sozialgerichtsgesetz, zum Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - und dem Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz.
Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat die Richterin Dr. Petra Maria Knorr dem für die Gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Künstlersozialversicherung zuständigen 3. Senat und die Richterin Judit Neumann dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 14. Senat zugewiesen.