Bundessozialgericht

Neue Richter am Bundessozialgericht

Ausgabejahr 2020
Nummer 1
Datum 02.01.2020

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 sind Dr. Miriam Hannes und Dr. Christian Burkiczak zu Richtern am Bundessozialgericht ernannt worden.

Dr. Miriam Hannes, geboren 1973 in Düsseldorf, absolvierte ihre akademische Ausbildung an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Dort legte sie 1998 ihre erste juristische Staatsprüfung ab und wurde 2001 promoviert. Den Referendardienst leistete sie am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen 2002 war sie bis 2004 als Rechtsanwältin im Münchner Büro einer internationalen Sozietät tätig.

2005 trat Dr. Hannes in die hamburgische Sozialgerichtsbarkeit ein. Sie war zunächst am Sozialgericht Hamburg tätig und von 2007 bis 2009 an das Bundesministerium für Justiz abgeordnet. 2017 wurde Dr. Hannes zur Richterin am Landessozialgericht Hamburg ernannt.

Dr. Hannes hat sich in der Fortbildung von Praktikanten und Referendaren sowie als Prüferin im zweiten juristischen Staatsexamen engagiert. Sie nahm von 2015 bis 2019 die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten für das Landessozialgericht und das Sozialgericht Hamburg wahr. In ihren Kommentierungen, Aufsätzen und Vorträgen widmet sich Dr. Hannes vor allem dem Grundsicherungsrecht, dem Vertragsarztrecht und allgemeinjuristischen Themen.

Dr. Christian Burkiczak wurde 1975 in Düsseldorf geboren. Nach dem Abitur am Düsseldorfer Humboldt-Gymnasium und dem Wehrdienst studierte er Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung 2002 war er wissenschaftliche Hilfskraft und wissenschaftlicher Mitarbeiter am dortigen Institut für Staatsrecht. Im Jahr 2005 wurde er mit einer von Prof. Dr. Wolfram Höfling betreuten grundrechtsdogmatischen Dissertation von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln promoviert. Das Rechtsreferendariat beim Landgericht Düsseldorf, unter anderem mit einer Station am Bundesverfassungsgericht, schloss Dr. Burkiczak im Jahr 2006 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung ab.

Im November 2006 trat Dr. Burkiczak in die Justiz des Landes Baden-Württemberg ein und war zunächst bei dem Sozialgericht Reutlingen als Richter auf Probe eingesetzt. Von Juli 2009 bis Juni 2013 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet; während dieser Zeit wurde er zum Richter am Sozialgericht ernannt. Von Juli 2013 bis Dezember 2014 war Dr. Burkiczak am Sozialgericht Karlsruhe tätig. Ab Januar 2015 war er an das Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart abgeordnet und wurde im April 2016 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Dr. Burkiczak ist Mitherausgeber eines Kommentars zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz und Mitautor zweier Großkommentare zum Grundgesetz sowie Mitautor in Kommentaren zum Sozialgerichtsgesetz, zum Sozialverfahrensrecht und zum materiellen Sozialrecht.

Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat die Richterin Dr. Miriam Hannes dem für die Gesetzliche Rentenversicherung zuständigen 13. Senat und den Richter Dr. Christian Burkiczak dem 4./11. Senat (Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende) zugeteilt.

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