Bundessozialgericht

Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Ernst Hauck tritt in den Ruhestand

Ausgabejahr 2020
Nummer 3
Datum 08.01.2020

Prof. Dr. Ernst Hauck, geboren 1954 in Erlangen, ist mit Erreichen der Altersgrenze am 31. Dezember 2019 in den Ruhestand getreten.

Nach Studium und Promotion war Prof. Dr. Hauck ab Januar 1987 in der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit tätig, ab März 1991 abgeordnet an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. Im April 1993 zum Richter am Landessozialgericht und im Februar 2002 zum Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht ernannt, führte er - teilweise parallel - den Vorsitz in Senaten für Krankenversicherung einschließlich Beitragsrecht, allgemeine Unfallversicherung, für knappschaftliche Renten-, Kranken- und Pflege- sowie bergbauliche Unfallversicherung, für allgemeine Rentenversicherung und für soziales Entschädigungsrecht. Im Juni 2005 wurde Prof. Dr. Hauck zum Richter am Bundessozialgericht ernannt und gehörte dem unter anderem für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit Januar 2011 war. Im August 2016 wurde Ernst Hauck zum Vorsitzenden Richter ernannt und führte sodann den 1. Senat bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand. Von August 2008 bis Ende September 2016 war er zudem Präsidialrichter des Bundessozialgerichts.

Prof. Dr. Hauck ist seit 2012 Honorarprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er ist wissenschaftlich profiliert durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen zum deutschen und internationalen Wirtschafts-, Medizin- und Sozialrecht, insbesondere zum Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsrecht sowie zum Verfahrensrecht. Er ist Herausgeber und Mitherausgeber von Kommentaren zu Gerichtsverfahren und -verfassung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist er im Nebenamt Prüfer im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen.

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