Richter am Bundessozialgericht Wolfgang Engelhard tritt in den Ruhestand
Ausgabejahr 2020
Nummer 22
Datum 01.10.2020
Zum 1. Oktober 2020 ist Richter am Bundessozialgericht Wolfgang Engelhard in den Ruhestand getreten.
Herr Wolfgang Engelhard, in Hamburg geboren, war nach Studium und Referendariat zunächst als Justiziar des Landesverbandes der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Hamburg und der AOK Hamburg tätig, zuletzt als Leiter des Justiziariats. Im September 1993 trat er in den Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein und war zunächst als Richter am Sozialgericht Hamburg tätig. 1999 folgte eine Abordnung an das Landessozialgericht Hamburg; 2003 wurde er zum Richter am Landessozialgericht Hamburg ernannt.
Mit Wirkung zum 1. August 2008 wurde Wolfgang Engelhard zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Hier gehörte er zunächst dem für Vertrags(zahn)arztrecht zuständigen 6. Senat an und ab August 2018 dem 1. Senat (Krankenversicherung).
Herr Engelhard war lange Jahre Mitautor des Kommentars Hauck/Noftz zum SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) sowie der juris-Praxiskommentare zum SGB IV und SGB V. Außerdem trat er als Autor zahlreicher Aufsätze in Fachzeitschriften und als Dozent für Sozialrecht hervor.