Bundessozialgericht

Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Peter Becker in den Ruhestand getreten

Ausgabejahr 2021
Nummer 17
Datum 01.07.2021

Prof. Dr. Peter Becker ist mit Erreichen der Altersgrenze am 30. Juni 2021 in den Ruhestand getreten.

Geboren wurde Prof. Dr. Becker 1955 in Herborn (heute Lahn-Dillkreis), dort hat er auch, aufgewachsen in einem nahegelegenen Dorf, 1974 das Abitur abgelegt. Nach zweijährigem Dienst bei der Bundeswehr studierte er ab 1976 in Gießen Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften. Im Anschluss an Referendariat und 2. Juristisches Staatsexamen im Jahr 1984 war er als Richter in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit tätig. 1990 wurde er zum Richter am Hessischen Landessozialgericht und nach einer zwischenzeitlichen Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz 1993 zum Direktor des Sozialgerichts Gießen ernannt.

Mit Wirkung zum 1. Februar 2003 wurde Prof. Dr. Becker zum Richter am Bundessozialgericht ernannt und dem für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senat zugewiesen. Zum 1. Januar 2011 wechselte er in den für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 14. Senat, dessen Vorsitzender er seit August 2016 ist. Zeitweise war Prof. Dr. Becker Mitglied des Präsidiums und des Präsidialrats des Bundessozialgerichts. Honorarprofessor der Universität Kassel ist er seit 2012. Außerdem ist Prof. Dr. Becker durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen, insbesondere zu Themen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe, dem Verwaltungsverfahren und dem gerichtlichen Verfahren, hervorgetreten.

Nach seiner Pensionierung wird Prof. Dr. Becker in Kassel wohnen bleiben und sich seinen wissenschaftlichen Interessen, seinen Hobbies, insbesondere dem Fahrradfahren, und seinen drei Enkeln widmen.

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