Neuer Richter am Bundessozialgericht Dr. Benjamin Schmidt
Ausgabejahr 2021
Nummer 18
Datum 01.07.2021
Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 ist Dr. Benjamin Schmidt zum Richter am Bundessozialgericht ernannt worden.
Dr. Benjamin Schmidt wurde 1974 in Halle an der Saale geboren. Nach dem Abitur, das er 1992 am Gerhart-Hauptmann-Gymnasium in Wernigerode ablegte, studierte er Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo er 1999 das erste und im Jahr 2001 das zweite juristische Staatsexamen ablegte. Von 2001 bis 2006 war Dr. Schmidt wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, wo er auch bei Prof. Dr. Waltermann zum Thema „Die berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag“ promovierte.
Im Jahr 2006 nahm Dr. Schmidt seine Tätigkeit als Richter in der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit auf. Von 2013 bis 2015 war Dr. Schmidt als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht abgeordnet, im Jahr 2017 an das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt. 2020 wurde Dr. Schmidt zum Richter am Landessozialgericht ernannt.
Dr. Schmidt ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er ist als Prüfer in der Staatlichen Pflichtfachprüfung beim Hessischen Justizprüfungsamt tätig; als Autor und Herausgeber befasst sich Dr. Schmidt insbesondere mit dem Arbeitsförderungsrecht und dem Prozessrecht und zudem mit dem SGB XIV.
Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat den Richter Dr. Benjamin Schmidt dem 4./11. Senat (Grundsicherung für Arbeitsuchende und Arbeitslosenversicherung) zugeteilt.