Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink tritt in den Ruhestand
Ausgabejahr 2021
Nummer 19
Datum 31.08.2021
Der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Wolfgang Spellbrink tritt mit Ablauf des 31. August 2021 in den Ruhestand.
Prof. Dr. Spellbrink, geboren 1956 in Stadtsteinach (Oberfranken), studierte Rechtswissenschaften und Psychologie in Berlin und Lausanne. Er arbeitete zunächst als Diplompsychologe am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung und wurde 1990 Richter in der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit. 1993 promovierte er in Hannover mit der Arbeit „Die Wirtschaftlichkeitsprüfung im Kassenarztrecht“. 1994 wurde er zum Richter am Landessozialgericht ernannt und im März 1998 zum Richter am Bundessozialgericht. Dort war er zunächst im Bereich der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende tätig, ab 1. Juli 2007 bis Ende 2010 als stellvertretender Vorsitzender des für Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 14. Senats. Ab dem 1. Januar 2011 war Prof. Dr. Spellbrink Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des für die gesetzliche Unfallversicherung zuständigen 2. Senats, dessen Vorsitzender er seit August 2016 war.
Prof. Dr. Spellbrink gehörte von 2003 bis 2014 dem Präsidium und von Juli 2006 bis Juni 2010 dem Präsidialrat des Bundessozialgerichts an und war viele Jahre Fachreferent für die Bibliothek des Bundessozialgerichts.
Prof. Dr. Spellbrink ist durch zahlreiche Vorträge und Veröffentlichungen insbesondere zu Themen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende und dem Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuchs sowie der juristischen Einordnung und Behandlung psychischer Erkrankungen im Sozialrecht hervorgetreten. Er hat den Masterstudiengang „Sozialrecht und Sozialwirtschaft“ der Universität Kassel und der Hochschule Fulda mitentwickelt. Im Februar 2010 wurde ihm durch die Universität Kassel eine Honorarprofessur verliehen.