Bundessozialgericht

Neue Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht Dr. Miriam Meßling

Ausgabejahr 2021
Nummer 20
Datum 01.09.2021

Mit Wirkung zum 1. September 2021 ist Dr. Miriam Meßling zur Vorsitzenden Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden. Sie übernimmt den Vorsitz des für Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen
4. Senats.

Dr. Miriam Meßling wurde 1973 in Wuppertal geboren. Sie studierte nach ihrem Abitur Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier und Münster und promovierte zu einem rechtsvergleichenden Thema an den Universitäten Münster und Turin. Von 2002 bis 2005 war Frau Dr. Meßling als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht tätig. In dieser Zeit trat sie im Sommer 2004 in die baden-württembergische Justiz ein. Nach Stationen an den Sozialgerichten Karlsruhe und Freiburg erfolgte von März 2009 bis Februar 2011 eine Abordnung an das Bundessozialgericht als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Im Herbst 2012 wurde sie zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Von Juli 2012 bis März 2013 war sie als Berichterstatterin an den Dienstrechtssenat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg abgeordnet. Ab April 2013 leitete sie im baden-württembergischen Ministerium der Justiz und für Europa ein Referat mit Zuständigkeiten unter anderem für Personalangelegenheiten des höheren Dienstes der Fachgerichtsbarkeiten sowie für das Recht des öffentlichen Dienstes.

Seit Herbst 2016 ist Dr. Meßling Richterin am Bundessozialgericht. Dort war sie zunächst dem 7./8. Senat des Gerichts, der für Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständig ist, ab September 2018 bis Ende 2019 dann dem für das Beitragsrecht zuständigen 12. Senat zugewiesen, bevor sie Mitglied des für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen 1. Senats wurde. Seit August 2018 ist Dr. Meßling außerdem Präsidialreferentin.

Dr. Miriam Meßling ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen - insbesondere im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende, des Sozialhilferechts, des Rechts der sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und zu den Besonderheiten der Corona-Gesetzgebung.

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