Neue Richterin am Bundessozialgericht Julia Hahn
Ausgabejahr 2022
Nummer 2
Datum 03.01.2022
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ist Julia Hahn zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden.
Julia Hahn, 1979 in Bonn geboren, war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und nach Abschluss des zweiten Staatsexamens zunächst kurze Zeit an der Universität Hamburg und als Rechtsanwältin tätig, bevor sie im September 2007 in den Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein eintrat. Zunächst arbeitete sie an den Sozialgerichten Schleswig und Itzehoe, bevor sie im Januar 2015 zur Richterin am Landessozialgericht ernannt wurde. Am Landessozialgericht in Schleswig war Frau Hahn auch als Personalreferentin tätig.
Bereits von Februar 2011 bis Oktober 2012 war Hahn als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht und daran unmittelbar anschließend bis Juni 2013 an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin abgeordnet.
Julia Hahn ist Mutter zweier Kinder. In ihren Veröffentlichungen befasst sie sich im Schwerpunkt mit Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat die Richterin Julia Hahn dem für gesetzliche Rentenversicherung zuständigen 5. Senat zugewiesen.