Bundessozialgericht

Präsident des Bundessozialgerichts a.D. Prof. Dr. Heinrich Reiter verstorben

Ausgabejahr 2022
Nummer 31
Datum 07.09.2022

Am 31. August 2022 ist der frühere Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Heinrich Reiter, Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und Träger des Bayerischen Verdienstordens, im Alter von 92 Jahren verstorben.

Heinrich Reiter, in Freising geboren, war Zeit seines Berufslebens dem Sozialrecht eng verbunden und prägte die Entwicklung des sozialen Rechtsstaats der Bundesrepublik Deutschland durch sein vielfältiges Wirken aus verschiedenen Perspektiven entscheidend mit. Neben Tätigkeiten in der bayerischen Sozialverwaltung und der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit war er lange Jahre im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung tätig, zuletzt als Leiter der Abteilung Sozialversicherung.

Zum 1. Juli 1984 wurde Heinrich Reiter Präsident des Bundessozialgerichts. Dieses Amt übte er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 1995 aus.

Während seines gesamten Berufslebens machte sich Heinrich Reiter für die Belange des Systems der sozialen Sicherung stark, nicht nur als Präsident des Bundessozialgerichts, sondern auch als Mitglied der ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, als Vorstand des Deutschen Sozialrechtsverbands, als Mitglied im Kuratorium des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Sozialrecht, als Honorarprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität München und nicht zuletzt in seinen vielen weiteren Ehrenämtern und Funktionen. Dabei lagen ihm die Grund- und Strukturprinzipien der Sozialversicherung sehr am Herzen, für die er in zahlreichen Reden und Veröffentlichungen geworben und gekämpft hat. Seine Beiträge haben auch aus heutiger Sicht nichts an Aktualität und Gewicht verloren.

Zudem war Heinrich Reiter über viele Jahre als Schlichter bei Tarifkonflikten in der Druckindustrie tätig. Einer breiteren Öffentlichkeit war er auch als Vorsitzender der Nationalen „Anti-Doping-Kommission“ bekannt, der Vorgängerinstitution der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA).

Das Bundessozialgericht wird seinem ehemaligen Präsidenten ein ehrendes Andenken bewahren und ist ihm in großer Dankbarkeit verbunden. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.

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