Bundessozialgericht

Besuch des Präsidenten des Gerichtshofs der Europäischen Union beim Bundessozialgericht

Ausgabejahr 2023
Nummer 32
Datum 29.09.2023

Auf Einladung des Präsidenten des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel fand am 28. September 2023 ein Treffen der Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts mit dem Präsidenten des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Prof. Dr. Koen Lenaerts statt. Dieser erläuterte die neuere EuGH-Rechtsprechung zur Rechtsstaatlichkeit („Rule of Law“) und zu Vorabentscheidungsersuchen und legte die interne Arbeitsweise des EuGH dar.

Von links nach rechts der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel und der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union Prof. Dr. Koen Lenaerts. Von links nach rechts der Präsident des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel und der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union Prof. Dr. Koen Lenaerts.

Koen Lenaerts wurde erstmals am 8. Oktober 2015 zum Präsidenten des EuGH mit Sitz in Luxemburg gewählt und anschließend zweimal wiedergewählt.

Themen der anschließenden Fachgespräche waren die Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) und zum Kinderzuschlag, die sozialrechtliche Koordinierung bei den Alters- und Hinterbliebenenrenten sowie die Gleichstellung von Kindererziehungszeiten und datenschutzrechtliche Fragestellungen.

Herr Lenaerts unterstrich die Bedeutung des Vorabentscheidungsverfahrens für die einheitliche Auslegung und Anwendung des Unionsrechts. Dabei würdigte er die Rolle des Bundessozialgerichts, das einen wichtigen Beitrag zur Wahrung des „sozialen Rückgrats“ der Union leiste.

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