Bundessozialgericht

B 3 KR 13/23 R

Vorinstanz: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 4 KR 219/22, 18.01.2023

Handelt es sich unter Anwendung des sogenannten Freiburger Sprachtests im freien Schallfeld bei einem Messunterschied von 5%-Punkten und im Störschall bei einem Messunterschied von bis zu 5%-Punkten zwischen zuzahlungspflichtigen und zuzahlungsfreien Hörgeräten um einen wesentlichen Gebrauchsvorteil oder um eine Messtoleranz?

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