Bundessozialgericht

B 8 AY 1/23 R

Vorinstanz: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, L 8 AY 48/18, 08.12.2022

Liegen die Voraussetzungen für eine Anspruchseinschränkung nach § 1a Nummer 2 AsylbLG alte Fassung wegen selbst zu vertretender Nichtvollziehbarkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen vor, wenn der Leistungsberechtigte den Termin für seine Abschiebung Unterstützern mitgeteilt und dadurch die Durchführung einer Blockade seiner Wohnung am Tag der Abschiebung ermöglicht hat?

Liegt eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer gemäß § 2 Absatz 1 AsylbLG vor, wenn der Leistungsberechtigte den Termin für seine Abschiebung Unterstützern mitgeteilt und dadurch die Durchführung einer Blockade seiner Wohnung am Tag der Abschiebung ermöglicht hat?

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