Bundessozialgericht

Verhandlung B 1 KR 19/18 R

Verhandlungstermin 28.05.2019 12:10 Uhr

Terminvorschau

J.-A. H. ./. AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Klägerin ist hier ein am 7.5.2010 geborenes, bei der beklagten KK versichertes Pflegekind. Der Sachverhalt ist im Übrigen mit dem in Fall 4 (Aktenzeichen B 1 KR 14/18 R) deckungsgleich. Nach erfolglosem Verwaltungsverfahren hat das SG die Klage auf Zahlung von 1199,20 Euro nebst Zinsen abgewiesen. Das LSG hat die Berufung der Klägerin aus denselben Gründen wie im Fall 4 zurückgewiesen.

Die Klägerin rügt mit ihrer Revision sinngemäß die Verletzung von § 24 SGB V sowie von Art 3 Abs 1 und Art 6 Abs 1 GG.

Vorinstanzen:
Sozialgericht Kassel - S 5 KR 330/14, 19.01.2017
Hessisches Landessozialgericht - L 8 KR 114/17, 25.01.2018

Terminbericht

Die Beteiligten haben sich dem Ergebnis von Fall 4 (Aktenzeichen B 1 KR 14/18 R) vergleichsweise unterworfen.

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