Bundessozialgericht

Verhandlung B 8 SO 3/18 R

Verhandlungstermin 29.05.2019 10:45 Uhr

Terminvorschau

D.-H. ./. Kreis Stormann
Wie im Fall 2) (Aktenzeichen B 8 SO 1/18 R) ist zwischen den Beteiligten die Berücksichtigung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Vergütung der Leistungen durch den Sozialhilfeträger im Streit.

Vorinstanz:
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht - L 9 SO 19/16 KL, 14.06.2017

Terminbericht

Das BSG hat aus den zu Fall 2) (Aktenzeichen B 8 SO 1/18 R) dargestellten Gründen das Urteil des LSG und die Entscheidung der Schiedsstelle aufgehoben.

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