Verhandlung B 14 AS 3/18 R
Verhandlungstermin
11.07.2019 00:00 Uhr
Terminvorschau
Der Termin wurde aufgehoben
1. J.B., 2. M.B. ./. Jobcenter Landkreis Lüneburg
Umstritten ist ein abweichender Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwassererzeugung von Juni bis November 2012.
Der Kläger zu 1 lebte mit seinem 1997 geborenen Sohn - dem Kläger zu 2 - in einer Wohnung, in der die Warmwassererzeugung durch einen elektrischen Durchlauferhitzer erfolgte. Er erzielte schwankendes Erwerbseinkommen und hatte im streitbefangenen Zeitraum Stromkosten von 553 Euro. Das beklagte Jobcenter bewilligte den Klägern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zuletzt unter Berücksichtigung des pauschalierten Mehrbedarfs für dezentrale Warmwassererzeugung von 12,62 Euro. Den Antrag auf Übernahme eines abweichenden Mehrbedarfs lehnte es ab.
Das SG hat den Klägern für die Warmwassererzeugung weitere 202 Euro zugesprochen. Das LSG hat das Urteil des SG aufgehoben und die Klagen abgewiesen: Eine abweichende Bemessung des Warmwassermehrbedarfs setze den Nachweis tatsächlich entstandener, von den Pauschalen abweichender Stromkosten voraus, woran es hier fehle.
Mit ihren Revisionen rügen die Kläger eine Verletzung von § 21 Abs 7 SGB II und beziehen sich zur Begründung auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Senats vom 7.12.2017 - B 14 AS 6/17 R. Das Jobcenter habe die tatsächlichen Warmwasserkosten zu übernehmen.
Vorinstanzen:
Sozialgericht Lüneburg - S 36 AS 123/13, 09.06.2016
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen - L 11 AS 432/17, 21.11.2017
Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 31/19.
Terminbericht
Die Termine sind nach Abschluss eines gerichtlich festgestellten Vergleichs der Beteiligten aufgehoben worden.
Sämtliche Berichte zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 31/19.