Bundessozialgericht

Verhandlung B 12 KR 2/18 R

Verhandlungstermin 16.07.2019 09:00 Uhr

Terminvorschau

Ausführlich zum Hintergrund und Sachzusammenhang des Verfahrens siehe B 12 KR 6/18 R.
Deutsche Rentenversicherung Bund ./. BKK24 und Beigeladene
Das zu 1. beigeladene Taxiunternehmen wird seit Oktober 2015 als haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft betrieben. Deren Geschäftsführerin war bis September 2015 Inhaberin eines Taxibetriebes; sie ist die Mutter der Beigeladenen zu 2. Sie entrichtete für ihre dort seit September 2009 mitarbeitende Tochter, die Beigeladene zu 2., bei angenommener Beschäftigtenpflichtversicherung bis zum 31.12.2013 Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Zum 1.12.2013 wechselte die Beigeladene zu 2. als versicherungspflichtig Beschäftigte zur Beklagten; seit dem 1.1.2014 ist sie dort freiwilliges Mitglied.

Am 25.10.2013 beantragte die aAG für die Beigeladene zu 2. bei der Beklagten die Aufnahme als Mitglied bei Versicherungspflicht zum 1.12.2013 und eine Statusüberprüfung. Die Geschäftsführerin der Beigeladenen zu 1. meldete am 12.12.2013 den Krankenkassenwechsel der Beigeladenen zu 2. zum 1.12.2013 als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Mit Bescheid vom 13.3.2014 stellte die Beklagte gegenüber der Beigeladenen zu 2. fest, dass für deren Tätigkeit bei der Beigeladenen zu 1. ab dem 1.1.2014 wegen Selbstständigkeit keine Versicherungspflicht bestehe.

Die Klägerin, die am 24.3.2014 Kenntnis von diesem Bescheid erlangt hatte, erhob dagegen am 24.4.2014 Klage.

Vorinstanzen:
Sozialgericht Berlin - S 166 KR 656/14, 06.03.2015
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - L 9 KR 163/15, 13.12.2017

Sämtliche Vorschauen zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in der Terminvorschau 32/19.

Terminbericht

Die Beklagte hat die Revision nach Mitteilung der wesentlichen Entscheidungsgründe im Verfahren B 12 KR 6/18 R zurückgenommen.

Sämtliche Berichte zu den Verhandlungsterminen des Senats an diesem Sitzungstag finden Sie auch in dem Terminbericht 32/19.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir verwenden ausschließlich Sitzungs-Cookies, die für die einwandfreie Funktion unserer Webseite erforderlich sind. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies einsetzen. Unsere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den Link Datenschutz.

OK